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Erzbischof Otto von Bremen überträgt als vom Papst bestellter Schutzherr der Dominikaner außerhalb Frankreichs dem Dekan und dem Kantor der Osnabrücker Domkirche sowie dem Thesaurar und dem Scholaster von St. Johann in Osnabrück den Schutz der Warburger Dominikaner, weil er selbst aufgrund anderer Verpflichtungen diese Aufgabe nicht wahrnehmen kann. In diesem Zusammenhang transsumiert er die Urkunde Papst Johannes' XXII. von 1319 April 26, durch die er zusammen mit den Bischöfen von Utrecht und Hildesheim zum Schutz der Dominikaner aufgefordert wurde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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