Der Abt Johann [Spägele], der Prior Matthias und der Konvent des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] verkaufen mit Zustimmung des Augsburger Bischofs Heinrich [von Knöringen] dem Kaufmann und Ulmer Bürger Augustin Merz die dem Kloster zustehenden Abgaben von Gütern in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], an denen er das Erbrecht schon zuvor von Matthias Seyfrid erworben hatte. Diese Güter waren laut Klostersalbuch am 9. Mai 1547 in Erbgüter umgewandelt worden. Die Hochgerichtsbarkeit auf diesen Gütern steht der Reichsstadt Ulm zu. Dafür haben sie von dem Käufer 1200 Gulden Ulmer Stadtwährung, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern gerechnet, erhalten. Die Verkäufer verpflichten sich, dem Käufer alle in ihrem Besitz befindlichen Urk. lfd. Nr., Akten und Verzeichnisse über die verkauften Abgaben zu übergeben.