Finanzielle Regelungen der Siechenpfleger
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1697
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 4 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
1407 Juni 25, Samstag nach St. Johans Tag ze Sungichten
Regest: Fritz Bäht und Wernher Nelle, Pfleger der Feldsiechen zu Rütlingen, nämlich des dem Siechenhaus gemeinlich zugehörigen Guts, erklären, daß sie mit einhelligem Willen und mit Gunst und Wissen des Bürgermeisters und des Rats von der Hand gegeben haben von dem Gut, das dem Siechenhaus gemeinlich zugehört, 2 1/2 Pfund und 5 Schilling Heller jährliches Gelds den Feldsiechen in das Almosen, das ihnen sonderbar in ihre Hände dienen soll. Von diesem Hellergeld gehen 15 Schilling aus Hans Helblings Weingarten und Baumgarten, die beide gelegen sind beieinander in Wernsperg an der Aumer Weingarten und an Funkelins und der Rüden Baumgarten. Diese 15 Schilling fallen jährlich auf St. Martins Tag. Adelh. Mentzin, die auch eine Feldsieche ist in dem genannten Haus, soll 10 von den 15 Schilling haben und nießen zu einem rechten Leibding, solang sie lebt. Nach ihrem Tode sollen die 10 Schilling fallen an die Siechen gemeinlich in dem genannten Hause und ihnen darnach ewiglich in ihre Hände dienen um Adelh. der Harrerin selig und ihrer Vorderen Seelenheiles willen, die den früheren Pflegern 5 bare Gulden um diese 10 Schilling Heller Gelds gegeben hat. Die übrigen 5 Schilling von den 15 Schilling haben die Pfleger den Siechen gegeben für andere 5 Schilling, die ihnen das Haus jährlich gab aus Winrichs Acker. Ein Pfund des oben genannten Hellergelds geht aus Cuons von Tigervelde, des Schuhmachers, Haus, das gelegen ist zu Rütlingen in der Stadt bei St. Niclaus Capelle in des Louchers Gäßli hinten an des Wursters Haus, und fällt jährlich auf St. Gerien Tag. 1 Pfund geht unverscheidenlich aus des Sybolt von Wildenow und aus Auberli Waibels des Karchers Häusern und Gärten, die etwenne (= früher) dem Kieser selig gehört haben und beide aneinander gelegen sind vor dem untern Tor zu Rütlingen an Wältzlins von Wildenow Haus und Garten. Dieses Pfund fällt jährlich auf St. Martins Tag. Diese letztgenannten 2 Pfund haben die Pfleger den Feldsiechen gegeben für 2 andere Pfund, die ihnen frühere Pfleger von des Hauses gemeiner Notdurft wegen verkauft haben. Davon ging 1 Pfund aus Fritz Stiers Haus in der Ledergasse, das früher dem Schatz selig gehörte. Das andere Pfund ging aus Conrat Bürgins und des Ott von Wil selig Häusern in Gutensuns Gasse. Hans Helbling, Cuon von Tigervelde, Sybolt von Wildenow und Auberli Waibel haben das Recht, das oben aufgezählte Hellergeld, das die Pfleger den Siechen gegeben haben, jederzeit abzulösen nach der Stadt Rütlingen Gesetz und Gewohnheit.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Dies gibt Spechtzerthin Tochter Mann 1 Pfund von seinem Haus. Item gibt das Sylberlin vor dem Untertor das 1 Pfund unverscheidenlich
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Dies gibt Spechtzerthin Tochter Mann 1 Pfund von seinem Haus. Item gibt das Sylberlin vor dem Untertor das 1 Pfund unverscheidenlich
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegel etwas beschädigt
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Wernher Ungelter, Bürgermeister und Richter, und Hans Epp, Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rütlingen
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Wernher Ungelter, Bürgermeister und Richter, und Hans Epp, Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rütlingen
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ