Hanns Bausch, gen. Hipschhanns von Roth, Bürger zu Blaubeuren, gefangengesetzt, weil er sich frevelhaft empört und der Aufforderung zum Frieden nicht nachgekommen ist, schwört Urfehde und verspricht, kein Gewehr außer einem abgebrochenen Brotmesser bei sich zu haben und in keine offenen Wirtshäuser und Gesellschaften mehr zu gehen, wofür ihm die Erlaubnis zuteil wird, bei einem Rechtsstreit, in dem er Rechtsansprüche an jemanden hat, den betreffenden vor ein ordentliches Gericht bringen zu dürfen