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Rat der Evang.-Luth. Kirche Deutschlands
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D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper
D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper >> 2. Die Bekenntnisgemeinschaft im Dritten Reich >> 2.1 Verhältnis zur Bekennenden Kirche und ihren Organen
1934-1938
Enthält u.a.:
- Entstehung des Lutherrats
- Arbeitstagung in Springe (01.-02.07.1935)
- Lutherischer Tag in Hannover (05.07.1935)
- Stellungnahmen der VKL und des Württembergischen Landesbruderrats zu Äußerungen des Lutherrats
- Verhältnis zu VKL bzw. zur Bekennenden Kirche
Darin:
- Marahrens August; Flor, Wilhelm; Hahn, Hugo: Um eine Lutherische Kirche Deutscher Nation, Göttingen 1934
- Stoll, Christian: Lutherisches Bekenntnis, Luthertum und Lutherische Kirche, Leipzig 1936 (Provenienz: Pfarramt Gerlingen)
- Die mecklenburgische Kirche unter der Herrschaft der DC, 1938
1-106, 103 Digitalisate
Sachakte
Marahrens, August
Flor, Wilhelm
Hahn, Hugo
Stoll, Christian
Evang.-Luth. Kirche Deutschlands, Rat
Lutherrat s. Evang.-Luth. Kirche Deutschlands, Rat
VKL, DEK
DC, Mecklenburg
Evang.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs
DEK, VKL
Vorläufige Kirchenleitung der DEK s. VKL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.