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Strafsache gegen 1. Ludger Meier wegen Raub enthauptet und 2. Winold Holtey wegen Raub
Enthält: Strafsache gegen 1. Ludger Meier aus dem Stift Osnabrück 2. dem Büchsenschmiedegesellen Winold Holtey ("Bastert") aus Dortmund Die Angeklagten haben während des freien Marktes auf dem Ludgerikirchhof dem Priester Rolef Franckemolle mit Gewalt den Rock genommen. Als Zeugen werden vernommen: 1. Margarete, Frau Klaus Becker und deren Sohn Johan Becker; 2. Büchsenmeister Hans von Minden; 3. Harnschwischer Albert Rarinck; 4. Schuhmacher Hans von Selm. Der Angeklagte Meier wird, nachdem der Bischof von Osnabrück vergeblich für ihn um Gnade gebeten hat, am 30.4.1558 auf der Tuckesburg enthauptet und seinem Wunsche entsprechend auf dem Überwasserkirchhof begraben. Der Angeklagte Holtey wird begnadigt und gegen Urfehde entlassen. Für ihn haben sich verwandt die Stadt Dortmund, Dietrich von der Recke, clevischer Droste zu Unna, ferner Robert Staell von Holstene, Johan Knipping, Johan Wrede, Hinrik von Ekell, Hinrik von Westerholt, Reinert Mulert, Wolter von Lohe und Herman von Westerholt. Erwähnt werden Johan Scholvinck, Hinrich Meier, Brüder des Angeklagten, Kaspar von Varendorff, Droste zu Witlage.