Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Erhard Hauenhut (Erhart Hauwinhut), Bürger zu Kreuznach, einer- und Martin Rüsch (Rysch), Amtsknecht zu Heidelberg, Hans Rottfritz und dessen Ehefrau Barbara andererseits wegen des von Engelhard Hauenhut (+) hinterlassenen Hab und Guts. Daran meinten Martin, Hans und Barbara Gerechtigkeiten zu haben, weil Erhard unehelich geboren wäre. Erhard meinte, er sei vom römischen Kaiser legitimiert (geelicht) worden und könne daher das Erbe seines Vaters empfangen. Der Pfalzgraf entscheidet, dass Erhard den anderen hinsichtlich des Erbes 800 rheinische Gulden hälftig bis Mariä Geburt [= 8.9.] und hälftig bis Weihnachten gegen Quittung geben soll, wobei die anderen drei für sich und ihre Erben auf ihre Forderungen am Erbe verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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