Das von Dietrich und Valentin Winoldt heimgefallene Lehen, nämlich das Gadem, (Walle und Weier) zu Diersrod [Wüstung auf der Gemarkung Maulbach, S...
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Urk. 14, 3704
A I u, von Cramm sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Cramm, Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe C >> Cramm, von
1600 Februar 15
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Das von Dietrich und Valentin Winoldt heimgefallene Lehen, nämlich das Gadem, (Walle und Weier) zu Diersrod [Wüstung auf der Gemarkung Maulbach, Stadt Homberg (Ohm), Vogelsbergkr.] mit folgendem Zubehör: 1.) ungefähr neun Wagen Heu an Wiesen; 2.) zwei Morgen Acker auf dem Triesch in Richtung des neuen Galgens; 3.) vier Morgen am Romroder Pfad; 4.) drei Morgen beim neuen Galgen; 5.) ein Morgen unterhalb des Galgens beim Kreisch; 6.) ein Morgen unterhalb des neuen Galgens; 7.) drei Morgen bei der Futterwiese; 8.) sieben Morgen, die etwa beim Land des Valentin Kriger liegen; 9.) zweieinhalb Morgen, die ungefähr beim langen Acker im Diersroder Feld liegen; 10.) anderthalb Morgen am Acker des Hans Blum; 11.) vier Morgen, die ungefähr unterhalb des alten Galgens den Berg hinauf liegen; 12.) die Hälfte des Zehnts zu Elbenrod [Stadtteil von Alsfeld, Vogelsbergkr.], der jährlich etwa 28 Viertel, zuweilen auch 30 Viertel zinst; 13.) die Hälfte des Zehnts zu Niederfischbach [Wüstung auf der Gemarkung Merzhausen, Gem. Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.], einer in zwei Felder aufgeteilten Wüstung zwischen Oberfischbach und Merzhausen; das eine Feld zinst ungefähr 15 Viertel, das andere Feld zwölf Viertel partim. Zuvor hat der verstorbene Vater des 1600 Belehnten, Burkhard von Cramm, die Lehen innegehabt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Cramm
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Cramm
Belehnte/r: Heinrich von Cramm, Sohn des verstorbenen Burkhard von Cramm
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ