Bischöflisch speyrische Erklärung, daß allenbei dem "foro ecclesiastico" zu Klagen habenden Parteien in der Markgrafschaft Baden-Baden und Grafschaft Eberstein freigestellt sein solle, sich sogleich in der ersten Instanz an das speyrische Konsistorium oder das Vikariat oder das jeweilige Kommissariat zu wenden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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