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Beauftragter der EKvW für Aussiedlerinnen und Aussiedler (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 03. Ämter, Einrichtungen und Werke der Provinzial- bzw. Landeskirche; kirchliche Gerichte >> 03.04 Landeskirchl. Ämter und Einrichtungen >> 03.04.01 Beauftragte der EKvW und Sachverständige
1988 - 2015
Der Archivbestand des Beauftragten der Evangelischen Kirche von Westfalen für Aussiedle-rinnen und Aussiedler wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Er umfasst 67 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1988 bis 2015 erstrecken.Aufgabe des Aussiedlerbeauftragten der EKvW ist, Integrationsprozesse für Spätausgesiedelte in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene zu initiieren, zu begleiten und zu koordinieren. In den 1990er Jahren kamen jährlich etwa 15.000 evangelische Spätaussiedler aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR nach Westfalen. "Sie stellten die Kirche auf allen Ebenen und in allen Handlungsfeldern vor eine der größten Herausforderungen der Nachkriegszeit. Sie sind eine echte Chance und Bereicherung für unsere Gemeinden. Die Spätaussiedler identifizieren sich aber nur mit einer Kirche, die auf sie zugeht." (Pfarrer Born, seit 1995 Aussiedlerbeauftragter der EKvW, 1997)Neben dem kirchlich-diakonischen Dienst in der Landesstelle Unna-Massen und in der neu geschaffenen Bundeserstaufnahme Hamm als kirchliche Erstversorgung bedurfte es darüber hinaus eines zentralen Beauftragten zur Beratung der aufnehmenden Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und auch der Landeskirche. 1990 wurde der Espelkamper Gemeindepfarrer Dr. Christoph Seiler zum Aussiedlerbeauftragten der EKvW ernannt. Im Nebenamt stand er sowohl kirchlichen Einrichtungen und Mitarbeitenden in der Aussiedlerarbeit als auch evangelischen Aussiedlern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Aktenüberlieferung zeugt von der Begleitung und Betreuung der Aussiedlerarbeit von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Beratungsstellen der Diakonischen Werke in den Kirchenkreisen und anderen Einrichtungen: Pfarrer Seiler und seit 1995 sein Nachfolger, der Wittgensteiner Gemeindepfarrer Edgar L. Born hielten Vorträge, besuchten Pfarrkonferenzen, begleiteten Veranstaltungen zur gesellschaftlichen und kirchlichen Integration von Aussiedlern, pflegten Kontakt zu evangelisch-lutherischen Brüdergemeinden, boten fachliche Unterstützung für Mitarbeitende und halfen nicht zuletzt russlanddeutschen Familien bei schwierigen Aufnahmeverfahrensfragen. Auch die Geschäftsführung des bis 2009 bestehenden Beirates für Aussiedlerfragen der EKvW, dessen Protokolle in dem vorliegenden Archivbestand zum Teil enthalten sind, oblag dem Aussiedlerbeauftragten. Um der zunehmenden Aufgabenfülle gerecht zu werden, stellte der Kirchenkreis Hamm 1997 seine 7. Kreispfarrstelle als hauptamtliche Pfarrstelle für den Aussiedlerbeauftragten der EKvW zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Dienstsitz von Bielefeld nach Hamm verlegt, was sich wegen der Nähe zur Landesstelle Unna-Massen und zur Bundeserstaufnahme in Hamm für die weitere Koordination der Arbeit als sinnvoll erwies. Eine räumliche Verlegung des Dienstsitzes in das Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW in Villigst 2003 diente einer weiteren organisatorischen Verbesserung, um im Netzwerk des Instituts Projekte zur Förderung der Partizipation von Spätausgesiedelten an Gesellschaft und Kirche zu koordinieren.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der frühe-ren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014, darunter v.a. Protokolle von der Teilnahme an Gremien ohne eigene Federführung. Von den Akten zur Aussiedlerarbeit in den Kirchenkreisen wurden nur solche archiviert, die über bloße Einladungen zu Pfarrkonferenzen, Presbyterrüstuzeiten etc. hinaus aussagekräftige Unterlagen zur inhaltlichen Arbeit enthielten. Auch die Überlieferung zur Begleitung von Aufnahmeanträgen wurde auf beispielhafte Akten beschränkt, in denen die vermittelnde Tätigkeit des Aussiedlerbeauftragten schriftlichen Niederschlag gefunden hat.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.10 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.10 Nr. ...".Bielefeld, im Januar 2019 (Ingrun Osterfinke).
Form und Inhalt: Der Archivbestand des Beauftragten der Evangelischen Kirche von Westfalen für Aussiedle-rinnen und Aussiedler wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Er umfasst 67 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1988 bis 2015 erstrecken.
Aufgabe des Aussiedlerbeauftragten der EKvW ist, Integrationsprozesse für Spätausgesiedelte in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene zu initiieren, zu begleiten und zu koordinieren. In den 1990er Jahren kamen jährlich etwa 15.000 evangelische Spätaussiedler aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR nach Westfalen. "Sie stellten die Kirche auf allen Ebenen und in allen Handlungsfeldern vor eine der größten Herausforderungen der Nachkriegszeit. Sie sind eine echte Chance und Bereicherung für unsere Gemeinden. Die Spätaussiedler identifizieren sich aber nur mit einer Kirche, die auf sie zugeht." (Pfarrer Born, seit 1995 Aussiedlerbeauftragter der EKvW, 1997)
Neben dem kirchlich-diakonischen Dienst in der Landesstelle Unna-Massen und in der neu geschaffenen Bundeserstaufnahme Hamm als kirchliche Erstversorgung bedurfte es darüber hinaus eines zentralen Beauftragten zur Beratung der aufnehmenden Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und auch der Landeskirche. 1990 wurde der Espelkamper Gemeindepfarrer Dr. Christoph Seiler zum Aussiedlerbeauftragten der EKvW ernannt. Im Nebenamt stand er sowohl kirchlichen Einrichtungen und Mitarbeitenden in der Aussiedlerarbeit als auch evangelischen Aussiedlern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Aktenüberlieferung zeugt von der Begleitung und Betreuung der Aussiedlerarbeit von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Beratungsstellen der Diakonischen Werke in den Kirchenkreisen und anderen Einrichtungen: Pfarrer Seiler und seit 1995 sein Nachfolger, der Wittgensteiner Gemeindepfarrer Edgar L. Born hielten Vorträge, besuchten Pfarrkonferenzen, begleiteten Veranstaltungen zur gesellschaftlichen und kirchlichen Integration von Aussiedlern, pflegten Kontakt zu evangelisch-lutherischen Brüdergemeinden, boten fachliche Unterstützung für Mitarbeitende und halfen nicht zuletzt russlanddeutschen Familien bei schwierigen Aufnahmeverfahrensfragen. Auch die Geschäftsführung des bis 2009 bestehenden Beirates für Aussiedlerfragen der EKvW, dessen Protokolle in dem vorliegenden Archivbestand zum Teil enthalten sind, oblag dem Aussiedlerbeauftragten.
Um der zunehmenden Aufgabenfülle gerecht zu werden, stellte der Kirchenkreis Hamm 1997 seine 7. Kreispfarrstelle als hauptamtliche Pfarrstelle für den Aussiedlerbeauftragten der EKvW zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Dienstsitz von Bielefeld nach Hamm verlegt, was sich wegen der Nähe zur Landesstelle Unna-Massen und zur Bundeserstaufnahme in Hamm für die weitere Koordination der Arbeit als sinnvoll erwies. Eine räumliche Verlegung des Dienstsitzes in das Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW in Villigst 2003 diente einer weiteren organisatorischen Verbesserung, um im Netzwerk des Instituts Projekte zur Förderung der Partizipation von Spätausgesiedelten an Gesellschaft und Kirche zu koordinieren.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsig-naturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Ent-hält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der frühe-ren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014, darunter v.a. Protokolle von der Teilnahme an Gremien ohne eigene Federführung. Von den Akten zur Aussiedlerarbeit in den Kirchenkreisen wurden nur solche archiviert, die über bloße Einladungen zu Pfarrkonferenzen, Presbyterrüstuzeiten etc. hinaus aussagekräftige Unterlagen zur inhaltlichen Arbeit enthielten. Auch die Überlieferung zur Begleitung von Aufnahmeanträgen wurde auf beispielhafte Akten beschränkt, in denen die vermittelnde Tätigkeit des Aussiedlerbeauftragten schriftlichen Niederschlag gefunden hat.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.10 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.10 Nr. ...".
Bielefeld, im Januar 2019
(Ingrun Osterfinke).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.