(1) L 2225 (2)~Kläger: Graf Friedrich Alexander zur Lippe (3)~Beklagter: Jude Josef Isaak, Detmold, (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Jakob Ernst Pfeiffer 1765 ( Subst.: Lic. Christoph von Brand Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Jakob Wickh 1765 ( Subst.: Dr. Angel. Konrad Daniel Sipmann (5)~Prozessart: Citationis ex lege si contendat 28. ff de fidejussoribus Streitgegenstand: Der Kläger wirft dem Beklagten Betrug und betrügerische Geldmanipulationen vor. Dieser habe sich angeboten, einen Vergleich mit den Gläubigern der Gräfin Amalie zur Lippe, Schwiegermutter des Klägers, zu vermitteln. Dabei sei zunächst vereinbart worden, daß er versuchen solle, die auf 23141 Rtlr. ermittelten Schulden mit 10000 Rtlr. abzulösen, wobei, sollte er mit weniger auskommen, er über die Differenz keine Rechnung legen, also diese behalten können sollte. Er habe dann erklärt, damit nicht auszukommen, und weitere 3000 Rtlr. erhalten. Er habe aber schließlich einen Vergleich mit den Gläubigern über insgesamt 8825 Rtlr. geschlossen. Der Kläger fordert, da er die 3000 Rtlr. nicht zurückerstattet habe, habe er auch den Anspruch auf die ihm ursprünglich zugesagte Differenz zu den 10000 Rtlr. verwirkt und müsse daher diese (1175 Rtlr.) und die 3000 Rtlr. verzinst zurückzahlen. Er wirft ihm ferner vor, von ihm eine Obligation über 4000 Rtlr. erwirkt zu haben. In diese Summe seien 1000 Rtlr. eingerechnet worden, die er dem für die Gläubiger der Gräfin Amalie tätigen Kammerrat Culemann auszahlen wollte. Da er aber keine Empfangsbescheinigung vorlegen könne, sei davon auzugehen, daß er die Summe nicht bezahlt habe (um die Frage der Bezahlung war offenbar ein RKG-Appellationsverfahren Culemann ./. Isaak (möglicherweise L 82 Nr. 114 (C 2196)) anhängig). Ferner habe Isaak sich als Dongraduit ohne vorgängige Zahlung eine Obligation über 4000 Rtlr. gegen die Zusage ausstellen lassen, sich nur die Zinsen auszahlen zu lassen, aber zu Lebzeiten des Klägers weder das Kapital zu kündigen noch die Obligation zu veräußern. Dessen ungeachtet habe er sich 1000 Rtlr. auszahlen lassen und anschließend die Obligation über die volle Summe bei der Kriegsrätin Redecker in Vlotho in Zahlung gegeben, deren Erben von ihm die Auszahlung eingeklagt und im Dezember 1758 vom RKG zugesprochen bekommen hätten. Der Beklagte wendet sich zunächst dagegen, "der betrügliche Jude nicht [zu] sey[n], wozu ihn eine verläumderische Feder machen wollen", und betont dagegen, seit 50 Jahren als Schutzjude in Detmold zu leben, seit 42 Jahren als Hofjude, und in dieser Zeit regelmäßig jedes oder jedes 2. Jahr in herrschaftlichem Auftrag das RKG besucht, an fremde Höfe geschickt worden und auch sonst zur vollsten Zufriedenheit des gräflichen Hauses tätig gewesen zu sein. Er stellt dagegen den schlechten Ruf und die Pflichtvergessenheit des gegnerischen Ratgebers Culemann, seines "angesagten Feind[es]", seinen Herren gegenüber und benennt Beispiele dafür. Er erklärt, die Klage sei durch von Culemann verstümmelt oder falsch wiedergegebene Belege untermauert worden, legt seinerseits Kopien der entsprechenden Dokumente vor und sucht an Hand dieser, die klägerischen Angaben unglaubwürdig zu machen, wobei er als Drahtzieher der Beschuldigungen nicht den Grafen, sondern Culemann sieht, den er mit äußerst harten Worten angreift. Verweis darauf, er (= Isaak) habe eine Kommission zur Untersuchung von Culemanns Amtsgebaren initiiert. Er bestreitet alle Vorwürfe und erklärt sich bereit, sollten Verdachtsmomente bestehenbleiben, sich vor seiner ordentlichen Obrigkeit in Detmold und einer evtl. einzurichtenden Kommission verantworten zu wollen, "wann der gewesene CammerRath Culeman zugleich mit ihme zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden wird. Auf solchen Fall dörfte der verhülte Culemann schon demasquirt werden, und ... Graf Alexander werden durch dieses Mittel am besten erfahren, ob Anwalds jüdischer Principal oder jener der geschilderte Betrieger sey?" (6)~Instanzen: RKG 1765 - 1770 (1748 - 1769) (7)~Beweismittel: Botenlohnquittung (Q 15). Instruktion für Isaak für eine Reise nach Wetzlar, 1748 (Q 19). Gedruckte "facti species, welche zeiget, wie ... Nevelin Gerhard Culemann mit gewissen herrschaftlichen Geldern ein unerlaubtes plus an sich gebracht ...", o.O. 1761 (Q 26). Gedruckter "Wahrheits und Acten-mässiger Unterricht, von dem unerhört widerrechtlichen Verfahren, so unter dem .. Namen des regierenden Herren Grafens zur Lippe ... gegen Dero Cammer-Rath Culemann von dessen offenbahren Feinden und Verfolgern vorgenommen worden", o.O. 1765 (Q 58). Urteil und Rationes decidendi in Vormundschaftssachen Schloßhauptmann von Blomberg namens seines großjährigen Sohnes ./. Kammerrat Culemann, 1756 (Q 60, 61). (8)~Beschreibung: 12 cm, 593 Bl., lose; Q 1 - 83, es fehlt Q 49, Q 50 doppelt, 1 Beil. = (wohl Hand- oder Partei-) Protocollum judiciale, enthält alle auch im RKG-Protokoll verzeichneten Termine, ohne Completum- und Expeditum-Vermerke und ohne Quadrangelvergabe, wobei die Übergabe "eigener" Aktenstücke mit Angabe der Bogenzahl aufgenommen ist. Lit.: Guenter, Juden, S. 157-161.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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