Konrad, ein weltlicher Richter zu Mainz, gewährt Herrn Johan, Glöckner zum Dom, als Vertreter von St. Johannes, wegen versessener Gült in das Erbe zum "Ouegel" und in die dazu gehörigen Unterpfänder und stellt Termin "off den nesten mitwochen nach sent Gallen tag [...] dusint vierhundirt und acht". Zeugen: Henne Ulner und Heintze Scholtheysse. Am genannten Tag, vor Richter Johan Leheimer, erfolgt kein Einspruch.

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