Schuldienst in Weisweil, Errichtung und Besetzung der Lehrerstellen, Erkrankung, Beurlaubung, Behinderung des Lehrerpersonals, Stellvertretung oder Lehreraushilfe, Gewährung von Mietzinzentschädigung, Überlassung von Schulgütern an Lehrer, Regelung des Aufwands für die Schulstelle