Die nicht prozessualischen Maßregeln, um die Einwohner der Gemeinden Nenderoth, Arborn, Odersberg, Rodenroth, Obershausen, Dillhausen, Probbach und Winkels an der Begehung von Gewalttätigkeiten und Forstfrevels in den Domanialwaldungen des Callenberger Cents während der über die Berechtigungen dieser Gemeinden anhängigen Zivilprozesse zu verhindern