Carl Wilhelm Scheuerlein, Advokat und Stadtsekretär zu Werden, macht bekannt, dass ihn Abt Bernhard nach dem Tod Heinrichs auf dem Rittbrockskamp zugunsten von dessen Witwe Maria Gertrud Walleney mit dem Rotten Rittbrockskamp in der Hoinschaft Bredeney nach Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt. Anwesend waren der Rat und Kanzleidirektor Johann Everhard Dingerkus und der Kanzleiregistrator Bernhard Arning. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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