Hans v. Lewenstein, Sohn Friedrichs d. Ä., und dessen Ehefrau Anna geb. v. Zeiskam, und Elisabeth, Tochter des verstorbenen Ulrich Ulner v. Diebur...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1551-1580
1551 Juli 10, Worms
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans v. Lewenstein, Sohn Friedrichs d. Ä., und dessen Ehefrau Anna geb. v. Zeiskam, und Elisabeth, Tochter des verstorbenen Ulrich Ulner v. Dieburg und dessen Ehefrau Margarethe geb. Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg bekunden, dass ein Ehevertrag abgeschlossen worden sei zwischen ihnen, unter Vermittlung von des ersteren Vater, dem Hans Erhard v. Flörsheim, Vogt im Bruchrain, namens des Bischof Philipp (II. v. Flörsheim) von Speyer, von Karl v. Lewenstein, Johann v. Heppenheim gen. v. Saal, Domdekan zu Speyer, Andres v. Heppenheim gen, v. Saal, Domkustos zu Worms, Balthasar v. Rosenberg, Hans Siegfried v. Oberstein, Heinrich v. Zeiskam und Christoph Bonn v. Wachenheim von seiten des Hans sowie durch Philipp Ulner v. Dieburg, Eberhard und Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Vormünder der Kinder des verstorbenen Ulrich Ulner v. Dieburg, Wilhelm v. Schönberg, Domkantor zu Worms, Ulrich Wolf v. Flehingen, den Kreuznacher Amtmann Johann v. Dienheim, Friedrich d. J. v. Flörsheim, Georg Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Reichard Greiffenclau v. Vollrads und Kunz d. J. v. Reckberg. Danach soll Anna 1.500 Gulden, je zu 60 Kreuzer, zahlbar in einer jährlichen Gülte von 75 Gulden, Ehesteuer mitbringen, davon 1.200 Gulden von ihrem elterlichen Erbe, 300 Gulden von Eberhard Kämerer v. Worms gen. v. Dalberg und dessen Ehefrau Ursula geb, v. Hutten. Hans von Lewenstein soll diese Summe mit einem gleichen Betrag widerlegen, versichert durch Gülten u. a. zu Höchstätten; außerdem soll er eine Morgengabe von 200 Gulden leisten. Als Wittum soll er ihr sein und seines Bruders Karl Behausung zu Kreuznach, genannt der Judenhof, oder eine jährliche Gülte von 15 Gulden geben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Hans Erhard v. Flörsheim, Andres v. Heppenheim, Balthasar v. Rosenberg, Hans Siegfried v. Oberstein, Karl v. Lewenstein, Philipp Ulner v. Dieburg, Eberhard, Wolf und Georg Kämmere v. Worms gen. v. Dalberg, Ulrich Wolf v. Flehingen, Johann v. Dienheim, Reichard Greiffenclau v. Vollrads
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 158 - Ausf., Perg., 13 anh. Sg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Hans Erhard v. Flörsheim, Andres v. Heppenheim, Balthasar v. Rosenberg, Hans Siegfried v. Oberstein, Karl v. Lewenstein, Philipp Ulner v. Dieburg, Eberhard, Wolf und Georg Kämmere v. Worms gen. v. Dalberg, Ulrich Wolf v. Flehingen, Johann v. Dienheim, Reichard Greiffenclau v. Vollrads
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 158 - Ausf., Perg., 13 anh. Sg.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ