Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Der Offizial des Würzburger Domherren und Archidiakons Johannes von Allendorf spricht das Endurteil in einem Rechtsstreit zwischen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan und dem Edelknecht Valentin von Bibra als Kläger auf der einen Seite sowie einer Reihe namentlich genannter Beständner aus Nüdlingen als Beklagten auf der anderen Seite wegen Verweigerung des Kleinzehnten. Er verurteilt die Beklagten dazu, den Klägern künftig den Kleinzehnten ohne Widerspruch zu entrichten und erlegt ihnen Stillschweigen über den Prozess auf. Sein Urteil lässt er von dem öffentlichen Notar Martin Keusch beurkunden. Zeugen: Die Anwälte am geistlichen Gericht in Würzburg Peter Pfister und Veit Keller. Aussteller: Offizial des Archidiakons Johannes von Allendorf. Empfänger: Kloster St. Stephan
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Der Offizial des Würzburger Domherren und Archidiakons Johannes von Allendorf spricht das Endurteil in einem Rechtsstreit zwischen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan und dem Edelknecht Valentin von Bibra als Kläger auf der einen Seite sowie einer Reihe namentlich genannter Beständner aus Nüdlingen als Beklagten auf der anderen Seite wegen Verweigerung des Kleinzehnten. Er verurteilt die Beklagten dazu, den Klägern künftig den Kleinzehnten ohne Widerspruch zu entrichten und erlegt ihnen Stillschweigen über den Prozess auf. Sein Urteil lässt er von dem öffentlichen Notar Martin Keusch beurkunden. Zeugen: Die Anwälte am geistlichen Gericht in Würzburg Peter Pfister und Veit Keller. Aussteller: Offizial des Archidiakons Johannes von Allendorf. Empfänger: Kloster St. Stephan
Der Offizial des Würzburger Domherren und Archidiakons Johannes von Allendorf spricht das Endurteil in einem Rechtsstreit zwischen Abt und Konvent des Klosters St. Stephan und dem Edelknecht Valentin von Bibra als Kläger auf der einen Seite sowie einer Reihe namentlich genannter Beständner aus Nüdlingen als Beklagten auf der anderen Seite wegen Verweigerung des Kleinzehnten. Er verurteilt die Beklagten dazu, den Klägern künftig den Kleinzehnten ohne Widerspruch zu entrichten und erlegt ihnen Stillschweigen über den Prozess auf. Sein Urteil lässt er von dem öffentlichen Notar Martin Keusch beurkunden. Zeugen: Die Anwälte am geistlichen Gericht in Würzburg Peter Pfister und Veit Keller. Aussteller: Offizial des Archidiakons Johannes von Allendorf. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 595
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 76 / 12
Registratursignatur/AZ: x (16. Jh.); 1102 (18. Jh.); anno 1490 / 11 (18. Jh.); L 24 N 11 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf., Notariatsinstrument; lat. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Johannes von Allendorf; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 2: Notar; Signet, unbesch.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.