Elisabeth von Godesberg (Gudens-) gen. in dem Fronhof und ihre Tochter Christina bekunden: Die Äbtissin des Stiftes Essen hat vor einigen Jahren durch ihre damaligen Schulten in Godesberg wegen dreier rücks-tändiger Jahrespachten, die pro Jahr 15,5 Malter Korn und je 7 Malter und 3 Sümmer Weizen und Gerste ausmachten, gegen sie vor den dortigen Hofesgeschworenen prozessiert und an drei Sonntagen in der Pfarrkirche von Rüngsdorf (Remstorp) verkünden lassen, dass, wenn da jemand ein Recht am Schultenamt zu haben glaube, er die Pachten bezahlen und das Amt so auslösen solle. Da die Ausstellerinnen aber die notwendigen Mittel nicht aufbringen konnten, wurde ihnen das Amt, das sie bisher in erblichem Besitz hatten, durch den Spruch der Hofesgeschworenen aberkannt, wogegen sie Einspruch erhoben. Auf Vermittlung ihrer Freunde und Verwandten gehen sie nun auf einen Vermittlungsvors-chlag der Frau Kunigunde von Berg (Monte), derzeit Äbtissin des Stiftes Essen, ein und versprechen gegen Zahlung von 60 Mark Pfennigen Kölner Pagaments, auf alle Klagen und Ansprüche wegen des Schultenamtes verzichten zu wollen, vorbehaltlich der Zustimmung ihres zur Zeit in der Ferne weilenden Sohnes und Bruders Adolf, der seinerzeit beim Spruch der Hofesg-eschworenen jedoch anwesend war. Sollte er nicht zustimmen, so können die Äbtissin und Stift sie wegen der rückständigen Pachten und möglicher Entschädigungen belangen, sie selbst aber auch, in den vorigen Stand versetzt, ihre alten Ansprüche verteidigen. Sie vers-prechen, in dem Fall die 60 Mark zu erstatten. Sie stellen ihren Verwandten (consanguineum) Hermann von Rüngsdorf und Gobelin gen. van der Schalen, Hofesgeschworene, als Bürgen. Diese werden, falls Adolf nicht zus-timmt, binnen acht Tagen nach erfogter Mahnung in die Stadt Bonn (Bunnensem) bis zur Erstattung der 60 Mark ins Einlager gehen. Als weitere Sicherheit setzen sie Christinas Lehen zum Unterpfand, das an jenen Hof hängt. - Zeugen: die Herren Johann, Dekan der Bonner Kirche, Johann, Dekan, Gobelin von Werden (Werdina) und Tilmann von Unna (Vnna), Kanoniker des Stiftes Essen, Franko von Poppelsdorf (Puppelstorp) und Henrich von Gilsdorf (-torp), Schöffen in Bonn, ferner Christian von Godesberg, Arnold gen. Blanckart, Hermann von Rüngsdorf, die Brüder Wirich und Tilkin von Friemersheim (Frymersheym), Hermann gen. Nase, Welter von Scaren, Johann gen. Menzenberg, Gobelin gen. van de Scalen, Aleyd von Münchhausen (Munechehusen), Christina von dem Fronhof gen. Dytta, Konrad gen. Damer, Wilhelm gen. Zop und Richard von Schweinh-eim (Swenheym), Hofesgeschworene. - Es siegeln auf Bitten der Ausstellerinnen, die selbst kein Siegel haben, der Erzbischof Heinrich von Köln und der Dekan Johann von Bonn. - Sie lassen hiervon zwei Ausfertigungen herstellen und geben eine der Äbtissin und dem Stift und deponieren die andere im Schrein der Bonner Schöffen. Acta sunt hec a.d. 1331 feria tertia post dominicam, qua cantatur Quasimodo, que fuit nona dies mensis aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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