Elisabeth von Godesberg (Gudens-) gen. in dem Fronhof und ihre
Tochter Christina bekunden: Die Äbtissin des Stiftes Essen hat vor einigen
Jahren durch ihre damaligen Schulten in Godesberg wegen dreier
rücks-tändiger Jahrespachten, die pro Jahr 15,5 Malter Korn und je 7 Malter
und 3 Sümmer Weizen und Gerste ausmachten, gegen sie vor den dortigen
Hofesgeschworenen prozessiert und an drei Sonntagen in der Pfarrkirche von
Rüngsdorf (Remstorp) verkünden lassen, dass, wenn da jemand ein Recht am
Schultenamt zu haben glaube, er die Pachten bezahlen und das Amt so auslösen
solle. Da die Ausstellerinnen aber die notwendigen Mittel nicht aufbringen
konnten, wurde ihnen das Amt, das sie bisher in erblichem Besitz hatten,
durch den Spruch der Hofesgeschworenen aberkannt, wogegen sie Einspruch
erhoben. Auf Vermittlung ihrer Freunde und Verwandten gehen sie nun auf
einen Vermittlungsvors-chlag der Frau Kunigunde von Berg (Monte), derzeit
Äbtissin des Stiftes Essen, ein und versprechen gegen Zahlung von 60 Mark
Pfennigen Kölner Pagaments, auf alle Klagen und Ansprüche wegen des
Schultenamtes verzichten zu wollen, vorbehaltlich der Zustimmung ihres zur
Zeit in der Ferne weilenden Sohnes und Bruders Adolf, der seinerzeit beim
Spruch der Hofesg-eschworenen jedoch anwesend war. Sollte er nicht
zustimmen, so können die Äbtissin und Stift sie wegen der rückständigen
Pachten und möglicher Entschädigungen belangen, sie selbst aber auch, in den
vorigen Stand versetzt, ihre alten Ansprüche verteidigen. Sie vers-prechen,
in dem Fall die 60 Mark zu erstatten. Sie stellen ihren Verwandten
(consanguineum) Hermann von Rüngsdorf und Gobelin gen. van der Schalen,
Hofesgeschworene, als Bürgen. Diese werden, falls Adolf nicht zus-timmt,
binnen acht Tagen nach erfogter Mahnung in die Stadt Bonn (Bunnensem) bis
zur Erstattung der 60 Mark ins Einlager gehen. Als weitere Sicherheit setzen
sie Christinas Lehen zum Unterpfand, das an jenen Hof hängt. - Zeugen: die
Herren Johann, Dekan der Bonner Kirche, Johann, Dekan, Gobelin von Werden
(Werdina) und Tilmann von Unna (Vnna), Kanoniker des Stiftes Essen, Franko
von Poppelsdorf (Puppelstorp) und Henrich von Gilsdorf (-torp), Schöffen in
Bonn, ferner Christian von Godesberg, Arnold gen. Blanckart, Hermann von
Rüngsdorf, die Brüder Wirich und Tilkin von Friemersheim (Frymersheym),
Hermann gen. Nase, Welter von Scaren, Johann gen. Menzenberg, Gobelin gen.
van de Scalen, Aleyd von Münchhausen (Munechehusen), Christina von dem
Fronhof gen. Dytta, Konrad gen. Damer, Wilhelm gen. Zop und Richard von
Schweinh-eim (Swenheym), Hofesgeschworene. - Es siegeln auf Bitten der
Ausstellerinnen, die selbst kein Siegel haben, der Erzbischof Heinrich von
Köln und der Dekan Johann von Bonn. - Sie lassen hiervon zwei Ausfertigungen
herstellen und geben eine der Äbtissin und dem Stift und deponieren die
andere im Schrein der Bonner Schöffen. Acta sunt hec a.d. 1331 feria tertia
post dominicam, qua cantatur Quasimodo, que fuit nona dies mensis
aprilis.