Der Ulmer Bürger Johann Hössler bekennt, dass ihm der Spitalmeister Peter [Karrer] und der Konvent des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] die Beund des Spitals in Ulm am "Yenspan" oberhalb des Spengler, die vormals Botzenhart gehört hat, zu Zinslehen verliehen haben. Er entrichtet davon an das Spital den üblichen Zehnt sowie jedes Jahr 3,5 Gulden als Erstzins, und zwar die Hälfte am 27. Dezember ("vff sant Johans tag ze Wichennechten") und die andere Hälfte am 24. Juni ("ze sant Johans tag ze sunwenden"). Wenn Johann Hössler oder seine Erben die Beund verkaufen wollen, dann sollen sie diese zunächst dem Spital zum Kauf anbieten. Außerdem haben sie bei einem Verkauf oder Abzug 2 Gulden als Weglöse an das Spital zu entrichten. Der Käufer der Beund muss diesem ebenfalls 2 Gulden als Handlohn bezahlen. Wollen sie die Beund mit weiteren Zinsen belasten, dann können sie dies tun, doch ohne Schaden für den Erstzins des Spitals. Geht dem Beliehenen oder seinen Erben an der Beund etwas ab, dann hat das Spital diesen Schaden nach Schätzung durch zwei oder drei ehrbare Männer, die beide Seiten dazubitten sollen, zu tragen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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