Erzbischof Emmerich Joseph zu Mainz bekundet, dass er Ludwig von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, als Ältestem und Lehnsträger für diesen selbst und dessen Vettern Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards des Jüngeren Sohn, Sigmund und Otto Heinrich von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards Söhne, die beiden Letzteren auch als Vormünder für Georg Eberhard von Gemmingen, den Sohn ihres verstorbenen Bruders Eberhard der Jüngere, Wilhelm Ludwig von Gemmingen, des verstorbenen Friedrichs Sohn, Ludwig Friedrich Freiherr von Stain zum Reichenstein und die Witwe Eleonore von Gemmingen, geb. von Stain, als Vormünder ihres Enkels respektive Sohns Ludwig Friedrich Christoph Philipp von Gemmingen, des verstorbenen Johann Philipps Sohn, sowie Eberhard Ludwig und Hans Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Ernst Ludwigs Söhne, den Hof zu Assulz zu Mannlehen verliehen hat.