Eigenbrief: Gottfrid Ernst und Johann Albrecht Grafen zu Oettingen, Gevettern, eignen ihre Behausung zu Feuchtwangen, welche ihnen durch Absterben des Hans Wolff von Venningen apert und also das Lehen mit dem Eigentum völlig konsolidiert worden, gegen geschehene Einantwortung der gewesenen Brandenburgischen und ihnen von Gottfried von Gundelsheim in Eigentum verkauften näher benannten Lehenstücken.

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Staatsarchiv Nürnberg