Knappe Joest Eickmann bezeugt für sich und seine Frau Anna, von der Kirche St. Johannes zu Wöbbel (Webbelde) 70 Rheinische Gulden empfangen zu haben und verspricht dafür die Zahlung einer jährlichen Rente von drei Malter Korn aus seinem Hof zu Wöbbel unter Vorbehalt des Rechts zur Auslösung. Der Edelherr Simon [V.] zur Lippe gibt als Lehnsherr des genannten Hofs seine Zustimmung. Siegelankündigung des Ausstellers und des Edelherrn zur Lippe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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