Knappe Joest Eickmann bezeugt für sich und seine Frau Anna, von der
Kirche St. Johannes zu Wöbbel (Webbelde) 70 Rheinische Gulden empfangen zu
haben und verspricht dafür die Zahlung einer jährlichen Rente von drei
Malter Korn aus seinem Hof zu Wöbbel unter Vorbehalt des Rechts zur
Auslösung. Der Edelherr Simon [V.] zur Lippe gibt als Lehnsherr des
genannten Hofs seine Zustimmung. Siegelankündigung des Ausstellers und des
Edelherrn zur Lippe.