Jakob Bosch, Bauer in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], bekennt, dass ihm der Ratsherr und Oberrichter in Ulm Zacharias Besserer von Talfingen [Obertalfingen Stadt Ulm] auf Lebenszeit einen Hof in Weißingen verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, 54,25 Jauchert Äcker, 28,25 Tagwerk Mähder und 25 Jauchert Wald. Er verpflichtet sich, den Hof persönlich zu bewirtschaften, ihn in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und Zacharias Besserer davon jährlich 66 Imi Getreide Ulmer Maß, halb Fesen und halb Hafer, für das Heugeld das Heu von zwei Mähdern, die Zacharias Besserer auswählen kann, 2 Fastnachtshühner, 10 Hühner, 200 Eier und 1 gemästete Gans nach Ulm zu liefern. Auch soll er für seinen Grundherren jedes Jahr 2 Muth Lein, die ihm dieser übergeben wird, aussäen und später davon den Flachs bis zum Hecheln vorbereitet abliefern. Er darf keine Äcker oder anderen Güter zu dem Hof dazukaufen oder gegen Lohn zur Bewirtschaftung übernehmen, keinen Samen auf dem Feld verkaufen und ohne Bewilligung des Grundherren niemanden auf dem Hof beherbergen oder übernachten lassen. Die Hofgebäude hat er auf seine Kosten instand zu halten. Lediglich das Plattendach des Hauses hat der Grundherr zu reparieren. In dem zum Hof gehörenden Wald kann er mit Wissen und Erlaubnis des Grundherren Holz für den Eigenbedarf auf dem Hof schlagen, darf aber ohne dessen Bewilligung kein Holz an andere Personen verkaufen. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an Zacharias Besserer oder seine Erben zurück. Für die Verleihung des Hofes hat er ein Bestandgeld in Höhe von 350 Gulden zu entrichten. Davon muss er 50 Gulden bar bezahlen, die restlichen 300 Gulden in jährlichen Raten zu 25 Gulden abbezahlen und mit der ersten Rat 1665 beginnen.