Karten des Benediktinerklosters Zwiefalten (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, N 40
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Karten, Pläne und Zeichnungen >> Handschriftliche Karten >> Neuwürttemberg (bis 1806)
1748-1783
Überlieferungsgeschichte
Nach der Säkularisation Zwiefaltens im Jahr 1802 wurde das Klosterarchiv der Verwaltung des neuen württembergischen Kameralamts Zwiefalten unterstellt. Während Urkunden, Handschriften und für die allgemeine Klostergeschichte bedeutsam erscheinende Akten 1824 und später dem Königlichen Staatsarchiv in Stuttgart (dem heutigen Hauptstaatsarchiv Stuttgart) übersandt wurden (heute Bestand B 551), blieben die für die Güterverwaltung relevant erscheinenden Karten in der Obhut des zuständigen Kameralamts in Zwiefalten bzw. nach dessen Aufhebung in der Obhut des Kameralamts Münsingen. Für das Kartenwerk von Pater Wescher läßt sich dies aus der noch vorhandenen Signatur "K.A. Münsingen Kloster Zwiefalten" mit Sicherheit ersehen, für die Kartenfolge aus der Vermessung Johann Müllers ist es zu vermuten.
Spätestens mit Auflösung der Kameralämter im Jahr 1922 standen die von dem Münsinger Amt verwalteten Zwiefalter Archivalien zur Disposition. Nach Ausweis der Signaturen übernahm das Statistische Landesamt das Kartenwerk Weschers (Nr. 24). Außerdem gelangten in seinen Besitz die Karten über Lauterach (Nr. 10), Mochental und Kirchen (Nr. 11) und Zwiefalten (Nr. 23). Nachbesitzer dieser Karten wurde bei seiner Gründung 1936 oder später das Landesvermessungsamt, das sie seinerseits 1987 dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart übergab.
Alle übrigen Blätter kamen 1935 mit einer Ablieferung der württembergischen Forstdirektion ein, die ansonsten vor allem Forst-karten des 18. und 19. Jahrhunderts enthielt (heute in N 70, N 3 und N 13, vgl. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Sonderbestände, S. 189 ff.).
Woher und wann die Forstverwaltung die Blätter übernommen hatte, ist offen. Wenn die oben geäußerte Vermutung zutrifft, daß alle Karten im Besitz des Kameralamts Zwiefalten bzw. Münsingen sich befanden, dürfte erst die Auflösung der Kameralämter im Jahr 1922 den Anlaß gegeben haben, den die Forstverwaltung nutzte, um von ihr gewünschte Karten zu erhalten.
Im Jahr 1968 wurden die verschiedenen im Hauptstaatsarchiv Stuttgart geführten Kartensammlungen und Kartenselekte zu einer eigenen Beständegruppe zusammengefaßt, gekennzeichnet durch den Großbuchstaben N. Im Rahmen dieser Gruppe erhielt die erwähnte Ablieferung der württembergischen Forstdirektion für die in ihr enthaltenen Forstkarten ab 1806 die Signatur N 70. Ältere Blätter sollten in die dafür vorgesehenen Bestände betreffend Altwürttemberg (N 1, N 3) oder Neuwürttemberg (N 11, N 13) eingeordnet werden. In Bezug auf Forstkarten neuwürttembergischer Provenienz (N 13) konnte die Arbeit abgeschlossen und ein neues Findbuch vorgelegt werden. Die Zwiefalter Karten bildeten eine in sich einheitliche Gruppe gleicher Herkunft. Sie wurden deshalb als geschlossene Provenienz behandelt und mit einer Einzelsignatur (N 40) versehen, analog den übrigen in der N-Abteilung vorhandenen Kartenserien klösterlicher Provenienz (N 26 - N 36).
I. Geschichte und Inhalt des Bestands: Der Bestand enthält handgezeichnete großmaßstäbliche Karten von Orten des Zwiefalter Klosterterritoriums. Die Karten sind im Rahmen der klösterlichen Herrschaftsausübung und Vermögensverwaltung erwachsen. Sie umfassen Gemarkungskarten aus einer Vermessung und Kartierung in den Jahren 1748-1755 sowie einen Atlas über die Struktur der bäuerlichen Naturalabgaben von 1783. Zugehörige Urbare und Meßprotokolle finden sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart in H 236, eventuelle Akten, Rechnungen und sonstigen Unterlagen in B 551 - B 555. Über die allgemeine Geschichte des 1089 nach den Grundsätzen der Hirsauer Reform gegründeten, 1802 im Rahmen der Säkularisation aufgehobenen Benediktinerklosters informieren: Wilfried Setzer, Stichwort "Zwiefalten" in: Germania Benedictina, Bd. V: Baden-Württemberg, 1975, S. 680-709; Hermann Josef Pretsch (Hg.): 900 Jahre Benediktinerabtei Zwiefalten, Ulm 1989 (mit Beiträgen zahlreicher Autoren, darunter S. 401-430: Franz Quarthal: Zwiefalten zwischen Dreißigjährigem Krieg und Säkularisation).
1. Vermessung und Kartierung der Orte des Zwiefalter Territoriums 1748-1755: Den Auftrag zu diesem für die Klosterverwaltung wichtigen Werk gab Abt Benedikt Mauz aus Radolfzell (vgl.N 40 Nr. 7 Anm. 1), der 1744-1765 regierte. Dem tatkräftigen Regenten gelang es, die württembergische Schutzvogtei abzulösen und die seit der Reformationszeit angestrebte Reichsunmittelbarkeit zu erringen. Das Ereignis fiel in das Jahr 1750. Es bedeutete, daß von nun an die Territorialhoheit des Klosters in den zu seinem Territorium zählenden Klosterorten nicht mehr strittig war. Im Kontext der Bemühungen um die endgültige Sicherung der Klosterherrschaft mit den einem Landesherrn zukommenden Rechten dürfte die Aufnahme der Arbeiten an dem Vermessungs- und Kartierungsprogramm zu sehen sein. Die Vermessung galt sämtlichen zum Klosterterritorium rechnenden bäuerlichen Siedlungen, zusammen 27 Dörfern und Weilern, dazu vier in Eigenwirtschaft geführten Gutsbetrieben sowie der Klostergemarkung selbst mit dem ebenfalls eigenbewirtschafteten Klosterbauhof. Für zweiundzwanzig Orte haben sich Karten erhalten. Für weitere acht Orte, deren Karten verloren sind, bietet das Kartenwerk von 1783 einen gewissen Ersatz. Man begann die Arbeit im Jahr 1748 mit Wilsingen. Noch im selben Jahr folgten das eigenbewirtschaftete Hofgut Ohnhülben, das Gut Ehrenfels und der Hof Maßhaiderbuch. Die Karten der beiden zuletzt genannten sind verloren. Daß sie gefertigt wurden, ergibt sich aus den Honoraren, die der Feldmesser erhielt. Zwiefalten selbst, dann Goßenzugen, Sonderbuch und Oberwilzingen, ferner Lauterach mit Neuburg sowie Kirchen mit der Zwiefalter Propstei samt Gutswirtschaft Mochental wurden 1749 vermessen und kartiert. Ebenfalls 1749 bearbeitet, aber nicht erhalten ist die Karte über Reichenstein bei Lauterach (vgl. H. 236 Nr. 151 Meßprotokoll betr. Reichenstein, 1749). Im Jahr 1750 stand die Arbeit an einer "Circumferenz umb die ganze Herrschaft", also einer die Grenze des Zwiefalter Territoriums im ganzen erfassende Vermessung und Beschreibung an erster Stelle (B 551 Bü 30). Eine Karte hierzu ist nicht bekannt. Daneben wurden in der Reihe der Gemarkungen immerhin Ermeringen, Baach und Bechingen erfaßt. Nur das Blatt über Bechingen hat sich erhalten, die beiden anderen liegen nicht mehr vor. Es folgten im Jahr 1751 Blätter über Zell und Daugendorf, 1752 Mörsingen und Upflamör, 1753 Ittenhausen und - nicht erhalten -Dürrenwaldstetten (vgl. H 246 Nr. 97 Meßprotokoll von 1753). Im Jahr 1754 kamen Oberstetten, Aichstetten, Aichelau und - nicht erhalten - Pfronstetten an die Reihe, 1755 Gauingen, Tigerfeld sowie , Geisingen und Huldstetten, an letzter Stelle 1755 Hochberg, das den Abschluß des Vermessungswerkes bildete. Der einzige Ort, über dessen Kartierung keinerlei Nachricht vorliegt, ist Attenhöfen. Es erscheint aber unwahrscheinlich, daß gerade diese kleine an Zwiefalten angrenzende Gemarkung nicht berücksichtigt wurde. So ist anzunehmen, daß auch Attenhöfen mit einer Karte vertreten war, eine Annahme die gestützt wird durch die Tatsache, daß im Kartenwerk von 1783 Blätter betreffend Attenhöfen enthalten sind, die, wie dies bei allen anderen Orten der Fall ist, auf einer Vorlage aus der Kartenserie der Jahre 1748-1755 basieren dürften. Verantwortlich für die Durchführung der Arbeiten im Gelände wie am Zeichentisch war Johannes Müller, verpflichteter Feldmesser aus Hohentengen (vermutlich bei Mengen im Landkreis Sigmaringen, nicht am Hochrhein). Später, bei der Renovation der Orte Lauterbach und Reichenstein im Jahr 1783, gedachte man seiner als eines "kunsterfahrenen" Geometers (vgl. H 236 Nr. 137 S. I), ein Urteil, das, wie die Karten zeigen, vollauf berechtigt war. Es dürfte Pater Placidus Wescher zuzuschreiben sein, dem Renovator jener Jahre und Autor des noch zu besprechenden Kartenwerks von 1783.
Gegenstand der durchweg im Grundriß gegebenen Darstellung ist die topographische Situation. Dagegen beinhalten die Karten keinerlei Darstellung des Terrains, durchaus entsprechend dem Typ der Flur- und Katasterkarten, wie ihn im 18. Jahrhundert zahlreiche geistliche - und auch weltliche - Herrschaften pflegten. Berücksichtigt sind Straßen und Wege, Gewässer, die Gemarkungsgrenze, teilweise mit numerierten Steinen und Entfernungen zwischen diesen in Schuh, sämtliche Gebäude im Ortskern wie an anderer Stelle der Gemarkung, durchnumerierte Parzellen mit Grundstücksgrenzen und Kennzeichnung der Kulturart, bei Feldern Angabe der Zeigzugehörigkeit, ferner topographische Gegenstände wie Brunnen, Quellen, Brücken, Feldkapellen, Bildstöcke, Wegkreuze, Hütten und dergleichen, schließlich die Namen angrenzender Gemeinden oder Herrschaften. Bei der Zeichenarbeit wurde Müller zumindest von einem Mitarbeiter unterstützt. So begegnet auf Blättern der Jahre 1748-1749 eine zweite Hand. Ganz von dieser zweiten Hand gezeichnet sind die Blätter betreffend Sonderbuch und Kirchen mit Mochental (Nr. 17 und 11). In den Blättern betreffend Ohnhülben, Zwiefalten, Goßenzugen, Oberwilzingen und Lauterach (Nr. 16, 23, 7, 15 und 10) stammen von ihr der künstlerische Schmuck mit Wappen, Windrosen, Scalen, Titeln in Spruchbändern, Erklärungen und dekorativer Umrahmung. Wer sich hinter dieser zweiten Hand verbirgt, konnte bislang nicht ermittelt werden. Leider ist der Erhaltungszustand der Karten wenig gut. Vermutlich unter Einwirkung von Feuchtigkeit sind die Farben mitunter stark verblaßt. Da die zum Teil sehr differenzierte Farbgebung auch der Kennzeichnung unterschiedlicher Sachverhalte dient, kann die Aussagekraft der Blätter beeinträchtigt sein. Die 1971 durchgeführte Restaurierung brachte in dieser Hinsicht keine Besserung, stellte aber sicher, daß alle Blätter in ihrem Bestand gefestigt wurden und benutzbar sind. Die Ergebnisse seiner Grundstücksaufnahmen legte Johannes Müller außer in den Karten in von ihm sogenannten Meßprotokollen nieder. Die Gliederung folgt dabei nicht dem Numerus Currens der Parzellen wie in modernen Katastern, vielmehr urbarmäßig den Hof- oder sonstigen Gutseinheiten. Alle einem Hof- oder Gutsinhaber zugehörigen Parzellen werden aufeinanderfolgend beschrieben, unter Inkaufnahme springender Parzellennummern. Offenbar kam es der klösterlichen Güterverwaltung in erster Linie darauf an, von der Beschreibung im Protokoll ausgehen zu können und danach die Lage und Begrenzung der Parzellen auf der Karte zu ermitteln. Keines der Kartenblätter ist signiert, die Mehrzahl entbehrt auch der Datierung. Dank der Tatsache, daß in einigen Meßprotokollen Johannes Müller sich nicht nur als verantwortlicher Feldmesser, sondern auch als derjenige erwähnt, der das Protokoll eigenhändig geschrieben hat, bot sich die Möglichkeit, durch Schriftvergleich den darstellerischen Anteil Müllers an den Karten zu ermitteln. Dabei zeigte sich, wie oben bereits dargelegt, daß zwei Reinzeichnungen ganz einer zweiten Hand zuzuweisen sind und daß bei fünf weiteren Blättern insbesondere die künstlerische Ausschmückung von dieser zweiten Hand gestaltet und gezeichnet wurde. In allen Fällen gelang es, die Entstehungszeit der nicht datierten Blätter schlüssig zu ermitteln. Wo die Meßprotokolle das Jahr der Vermessung nennen, wurde angenommen, daß die kartographische Ausarbeitung im selben Jahr erfolgte. Boten die Meßprotokolle keinen Anhaltspunkt, konnten ersatzweise Urbare der Jahre 1780-1783 (H 236 Nr. 101-146) herangezogen werden. In der Regel nennen sie die Vermessung Johann Müllers mitsamt der Jahresangabe in ihrer Einleitung. Eine dritte Quelle, die zeitliche Einordnungen ermöglichte, stellten Klosterrechnungen der Jahre 1750, 1751 und 1753 dar (B 551 Bde. 100-102). Aus den genannten Quellen, die alle im Hauptstaatsarchiv verwahrt werden, ließ sich die Chronologie der Vermessung aufstellen.
Das der Vermessung zugrundegelegte Maß war der Nürnberger Reichsschuh. Der Hinweis ergibt sich aus der als erstes Blatt gefertigten Karte betreffend Wilsingen (Nr. 20). Zehn solcher Schuh bildeten in Zwiefalten eine Rute. Auf der Wilsinger Karte findet sich auch eine zeichnerische Darstellung der natürlichen Länge des verwendeten Vermessungsschuh, der danach 30,89 cm hielt. Dank dieser Wiedergabe unterliegt die Umrechnung in das metrische System keinem Zweifel und ist ohne sonstige Hilfsmittel möglich. Sie ergibt für die meisten Karten einen Maßstab von etwa 1 : 4200 bis 1 : 4300. Nur das Blatt über die kleine Gemarkung Goßenzugen weicht davon ab und weist mit 1 : 2100 einen doppelt so großen Maßstab auf. Für einige Orte - es handelt sich um Zell, Mörsingen, Upflamör und Aichstetten (Nr. 22, 13, 19 und 3) - sind Konzepte erhalten. Diese Konzepte sind nicht nur als Vorstufe der Reinzeichnungen von Interesse. Sie dienten im Jahr 1764 als Kartengrundlage für die Kennzeichnung der Grundstücke nach Güteklassen. So bieten diese Blätter zusätzliche, über den ursprünglichen Zweck hinausgehende Informationen. Konzepte der übrigen Karten liegen nicht vor. Es bleibt offen, ob weitere oder alle der ursprünglich wohl vorhandenen Konzepte für Güteklassenkennzeichnungen herangezogen wurden oder nicht.
2. Naturalabgaben aus den Zwiefalter Klosterorten an das Kloster. Ein thematisches Kartenwerk aus de: Die in den Jahren 1748-1755 entstandenen Flurkarten bildeten die Grundlage für einen Atlas zur Kennzeichnung von Art und Höhe der Getreideabgaben aus bäuerlichen Gütern in den Orten des Klosterterritoriums, gefertigt von Pater Placidus Wescher (Nr. 24). Der Band ergänzt die Lagerbuchserie aus den Jahren 1780-1783 (H 236 Nr. 101-146). Die Serie ist das Ergebnis einer Renovation, deren Leitung ebenfalls Pater Wescher oblag. Wescher stammte aus Gensenweiler, einem Ort des Klosters Schussenried, etwa 5 km östlich von diesem gelegen, wo er am 21. September 1710 geboren wurde. Im Alter von 88 Jahren starb er in Zwiefalten am 29. Januar 1799 als Senior der damals im Kloster lebenden Konventualen. Der Zwiefalter Nekrolog, dem diese Daten zu entnehmen sind (B 551 Hs. lli Bl. 4v), rühmt ihn als herausragenden Mathematiker. Zeit seines Lebens habe er sich mit ökonomischen Angelegenheiten befaßt. In einem umfangreichen Werk (ingenti...compendio) habe er die Besitzungen beschrieben, der Renovation unterzogen, gezeichnet und in sorgfältigst gefertigten Karten dargestellt. Streng am Rechten festhaltend (recti tenacissimus) habe er mittels dieser Karten die jährlich fälligen Abgaben erfaßt und damit einen Atlas Zwiefaltens und seines Herrschaftsbereichs erstellt. Diese Sätze zielen zweifellos auf die erwähnte Lagerbuchserie und das sie ergänzende Kartenwerk. Sie zeigen die Wertschätzung, die das Kloster ihnen und ihrem Autor zollte.
3. Ordnung und Verzeichnung: Der Bestand weist die dargestellten zwei Komplexe auf, zum einen Einzelkarten aus der grundlegenden Vermessung und Kartierung in den Jahren 1748-1755, zum andern das auf ihnen fußende Kartenwerk von 1783 über die Struktur der bäuerlichen Naturalabgaben. Die Verzeichnung des Einzelstücks folgt im wesentlichen den "Richtlinien zur Inventarisierung handgezeichneter Karten und Pläne", die von einem von der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg benannten Ausschuß unter Vorsitz von Professor Ruthardt Oehme 1963/64 aufgestellt worden sind und seitdem im Hauptstaatsarchiv Stuttgart beachtet werden. Auf ein geographisches Stichwort (Orts- oder sonstiger Gebietsbetreff mit heutiger Gemeinde- und Kreiszugehörigkeit) folgen: 1. Titel 2. Zeit und Ort der Entstehung 3. Verfasser, Zeichner und andere an der Entstehung beteiligte Personen 4. Maßstab, mit errechneter oder anhand moderner Karte ermittelter, auf volle Hunderte ab- oder aufgerundeter Bruchzahl in eckigen Klammern 5. Karten- und Blattgröße in cm Höhe x Breite 6. Orientierung 7. Hinweis auf Charakter einer Inselkarte 8. Zeichnungsträger und Erhaltungszustand 9. Entstehungsstufe (wenn nicht Ausfertigung) 10. Ausführungstechnik 11. Karteninhalt und Darstellungsweise 12. Hinweise auf zugehörige Archivalien, auf die Provenienz und frühere Archivsignaturen sowie sonstige Bemerkungen. Die Titelaufnahmen wurden chronologisch nach den Entstehungsjahren der einzelnen Karten geordnet. So dokumentiert bereits die Gliederung den zu vermutenden zeitlichen Ablauf der Vermessungs- und Kartierungsarbeiten. Der Bestand umfasst 23 Einzelblätter (Nr. 1-23) sowie 84 eingebundene Kartenblätter (Nr. 24), zusammen 107 Blätter mit kartographischer Darstellung. Stuttgart, im Dezember 1992 Dr. Margareta Bull-Reichenmiller Nachtrag: Als N 40 Nr. 25 konnte die verloren geglaubte, jedoch unter unverzeichneten Blättern neuwürttembergischer Provenienz aus N 70 bzw. N 11 aufgetauchte Karte über Huldstetten und Geisingen angefügt werden. Der Bestand umfasst danach 24 Einzelblätter (Nr. 1-23 und 25) sowie 84 eingebundene Kartenblätter (Nr. 24), insgesamt 108 Blätter mit kartographischer Darstellung. Stuttgart, im Februar 1995 Dr. Margareta Bull-Reichenmiller
Nach der Säkularisation Zwiefaltens im Jahr 1802 wurde das Klosterarchiv der Verwaltung des neuen württembergischen Kameralamts Zwiefalten unterstellt. Während Urkunden, Handschriften und für die allgemeine Klostergeschichte bedeutsam erscheinende Akten 1824 und später dem Königlichen Staatsarchiv in Stuttgart (dem heutigen Hauptstaatsarchiv Stuttgart) übersandt wurden (heute Bestand B 551), blieben die für die Güterverwaltung relevant erscheinenden Karten in der Obhut des zuständigen Kameralamts in Zwiefalten bzw. nach dessen Aufhebung in der Obhut des Kameralamts Münsingen. Für das Kartenwerk von Pater Wescher läßt sich dies aus der noch vorhandenen Signatur "K.A. Münsingen Kloster Zwiefalten" mit Sicherheit ersehen, für die Kartenfolge aus der Vermessung Johann Müllers ist es zu vermuten.
Spätestens mit Auflösung der Kameralämter im Jahr 1922 standen die von dem Münsinger Amt verwalteten Zwiefalter Archivalien zur Disposition. Nach Ausweis der Signaturen übernahm das Statistische Landesamt das Kartenwerk Weschers (Nr. 24). Außerdem gelangten in seinen Besitz die Karten über Lauterach (Nr. 10), Mochental und Kirchen (Nr. 11) und Zwiefalten (Nr. 23). Nachbesitzer dieser Karten wurde bei seiner Gründung 1936 oder später das Landesvermessungsamt, das sie seinerseits 1987 dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart übergab.
Alle übrigen Blätter kamen 1935 mit einer Ablieferung der württembergischen Forstdirektion ein, die ansonsten vor allem Forst-karten des 18. und 19. Jahrhunderts enthielt (heute in N 70, N 3 und N 13, vgl. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Sonderbestände, S. 189 ff.).
Woher und wann die Forstverwaltung die Blätter übernommen hatte, ist offen. Wenn die oben geäußerte Vermutung zutrifft, daß alle Karten im Besitz des Kameralamts Zwiefalten bzw. Münsingen sich befanden, dürfte erst die Auflösung der Kameralämter im Jahr 1922 den Anlaß gegeben haben, den die Forstverwaltung nutzte, um von ihr gewünschte Karten zu erhalten.
Im Jahr 1968 wurden die verschiedenen im Hauptstaatsarchiv Stuttgart geführten Kartensammlungen und Kartenselekte zu einer eigenen Beständegruppe zusammengefaßt, gekennzeichnet durch den Großbuchstaben N. Im Rahmen dieser Gruppe erhielt die erwähnte Ablieferung der württembergischen Forstdirektion für die in ihr enthaltenen Forstkarten ab 1806 die Signatur N 70. Ältere Blätter sollten in die dafür vorgesehenen Bestände betreffend Altwürttemberg (N 1, N 3) oder Neuwürttemberg (N 11, N 13) eingeordnet werden. In Bezug auf Forstkarten neuwürttembergischer Provenienz (N 13) konnte die Arbeit abgeschlossen und ein neues Findbuch vorgelegt werden. Die Zwiefalter Karten bildeten eine in sich einheitliche Gruppe gleicher Herkunft. Sie wurden deshalb als geschlossene Provenienz behandelt und mit einer Einzelsignatur (N 40) versehen, analog den übrigen in der N-Abteilung vorhandenen Kartenserien klösterlicher Provenienz (N 26 - N 36).
I. Geschichte und Inhalt des Bestands: Der Bestand enthält handgezeichnete großmaßstäbliche Karten von Orten des Zwiefalter Klosterterritoriums. Die Karten sind im Rahmen der klösterlichen Herrschaftsausübung und Vermögensverwaltung erwachsen. Sie umfassen Gemarkungskarten aus einer Vermessung und Kartierung in den Jahren 1748-1755 sowie einen Atlas über die Struktur der bäuerlichen Naturalabgaben von 1783. Zugehörige Urbare und Meßprotokolle finden sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart in H 236, eventuelle Akten, Rechnungen und sonstigen Unterlagen in B 551 - B 555. Über die allgemeine Geschichte des 1089 nach den Grundsätzen der Hirsauer Reform gegründeten, 1802 im Rahmen der Säkularisation aufgehobenen Benediktinerklosters informieren: Wilfried Setzer, Stichwort "Zwiefalten" in: Germania Benedictina, Bd. V: Baden-Württemberg, 1975, S. 680-709; Hermann Josef Pretsch (Hg.): 900 Jahre Benediktinerabtei Zwiefalten, Ulm 1989 (mit Beiträgen zahlreicher Autoren, darunter S. 401-430: Franz Quarthal: Zwiefalten zwischen Dreißigjährigem Krieg und Säkularisation).
1. Vermessung und Kartierung der Orte des Zwiefalter Territoriums 1748-1755: Den Auftrag zu diesem für die Klosterverwaltung wichtigen Werk gab Abt Benedikt Mauz aus Radolfzell (vgl.N 40 Nr. 7 Anm. 1), der 1744-1765 regierte. Dem tatkräftigen Regenten gelang es, die württembergische Schutzvogtei abzulösen und die seit der Reformationszeit angestrebte Reichsunmittelbarkeit zu erringen. Das Ereignis fiel in das Jahr 1750. Es bedeutete, daß von nun an die Territorialhoheit des Klosters in den zu seinem Territorium zählenden Klosterorten nicht mehr strittig war. Im Kontext der Bemühungen um die endgültige Sicherung der Klosterherrschaft mit den einem Landesherrn zukommenden Rechten dürfte die Aufnahme der Arbeiten an dem Vermessungs- und Kartierungsprogramm zu sehen sein. Die Vermessung galt sämtlichen zum Klosterterritorium rechnenden bäuerlichen Siedlungen, zusammen 27 Dörfern und Weilern, dazu vier in Eigenwirtschaft geführten Gutsbetrieben sowie der Klostergemarkung selbst mit dem ebenfalls eigenbewirtschafteten Klosterbauhof. Für zweiundzwanzig Orte haben sich Karten erhalten. Für weitere acht Orte, deren Karten verloren sind, bietet das Kartenwerk von 1783 einen gewissen Ersatz. Man begann die Arbeit im Jahr 1748 mit Wilsingen. Noch im selben Jahr folgten das eigenbewirtschaftete Hofgut Ohnhülben, das Gut Ehrenfels und der Hof Maßhaiderbuch. Die Karten der beiden zuletzt genannten sind verloren. Daß sie gefertigt wurden, ergibt sich aus den Honoraren, die der Feldmesser erhielt. Zwiefalten selbst, dann Goßenzugen, Sonderbuch und Oberwilzingen, ferner Lauterach mit Neuburg sowie Kirchen mit der Zwiefalter Propstei samt Gutswirtschaft Mochental wurden 1749 vermessen und kartiert. Ebenfalls 1749 bearbeitet, aber nicht erhalten ist die Karte über Reichenstein bei Lauterach (vgl. H. 236 Nr. 151 Meßprotokoll betr. Reichenstein, 1749). Im Jahr 1750 stand die Arbeit an einer "Circumferenz umb die ganze Herrschaft", also einer die Grenze des Zwiefalter Territoriums im ganzen erfassende Vermessung und Beschreibung an erster Stelle (B 551 Bü 30). Eine Karte hierzu ist nicht bekannt. Daneben wurden in der Reihe der Gemarkungen immerhin Ermeringen, Baach und Bechingen erfaßt. Nur das Blatt über Bechingen hat sich erhalten, die beiden anderen liegen nicht mehr vor. Es folgten im Jahr 1751 Blätter über Zell und Daugendorf, 1752 Mörsingen und Upflamör, 1753 Ittenhausen und - nicht erhalten -Dürrenwaldstetten (vgl. H 246 Nr. 97 Meßprotokoll von 1753). Im Jahr 1754 kamen Oberstetten, Aichstetten, Aichelau und - nicht erhalten - Pfronstetten an die Reihe, 1755 Gauingen, Tigerfeld sowie , Geisingen und Huldstetten, an letzter Stelle 1755 Hochberg, das den Abschluß des Vermessungswerkes bildete. Der einzige Ort, über dessen Kartierung keinerlei Nachricht vorliegt, ist Attenhöfen. Es erscheint aber unwahrscheinlich, daß gerade diese kleine an Zwiefalten angrenzende Gemarkung nicht berücksichtigt wurde. So ist anzunehmen, daß auch Attenhöfen mit einer Karte vertreten war, eine Annahme die gestützt wird durch die Tatsache, daß im Kartenwerk von 1783 Blätter betreffend Attenhöfen enthalten sind, die, wie dies bei allen anderen Orten der Fall ist, auf einer Vorlage aus der Kartenserie der Jahre 1748-1755 basieren dürften. Verantwortlich für die Durchführung der Arbeiten im Gelände wie am Zeichentisch war Johannes Müller, verpflichteter Feldmesser aus Hohentengen (vermutlich bei Mengen im Landkreis Sigmaringen, nicht am Hochrhein). Später, bei der Renovation der Orte Lauterbach und Reichenstein im Jahr 1783, gedachte man seiner als eines "kunsterfahrenen" Geometers (vgl. H 236 Nr. 137 S. I), ein Urteil, das, wie die Karten zeigen, vollauf berechtigt war. Es dürfte Pater Placidus Wescher zuzuschreiben sein, dem Renovator jener Jahre und Autor des noch zu besprechenden Kartenwerks von 1783.
Gegenstand der durchweg im Grundriß gegebenen Darstellung ist die topographische Situation. Dagegen beinhalten die Karten keinerlei Darstellung des Terrains, durchaus entsprechend dem Typ der Flur- und Katasterkarten, wie ihn im 18. Jahrhundert zahlreiche geistliche - und auch weltliche - Herrschaften pflegten. Berücksichtigt sind Straßen und Wege, Gewässer, die Gemarkungsgrenze, teilweise mit numerierten Steinen und Entfernungen zwischen diesen in Schuh, sämtliche Gebäude im Ortskern wie an anderer Stelle der Gemarkung, durchnumerierte Parzellen mit Grundstücksgrenzen und Kennzeichnung der Kulturart, bei Feldern Angabe der Zeigzugehörigkeit, ferner topographische Gegenstände wie Brunnen, Quellen, Brücken, Feldkapellen, Bildstöcke, Wegkreuze, Hütten und dergleichen, schließlich die Namen angrenzender Gemeinden oder Herrschaften. Bei der Zeichenarbeit wurde Müller zumindest von einem Mitarbeiter unterstützt. So begegnet auf Blättern der Jahre 1748-1749 eine zweite Hand. Ganz von dieser zweiten Hand gezeichnet sind die Blätter betreffend Sonderbuch und Kirchen mit Mochental (Nr. 17 und 11). In den Blättern betreffend Ohnhülben, Zwiefalten, Goßenzugen, Oberwilzingen und Lauterach (Nr. 16, 23, 7, 15 und 10) stammen von ihr der künstlerische Schmuck mit Wappen, Windrosen, Scalen, Titeln in Spruchbändern, Erklärungen und dekorativer Umrahmung. Wer sich hinter dieser zweiten Hand verbirgt, konnte bislang nicht ermittelt werden. Leider ist der Erhaltungszustand der Karten wenig gut. Vermutlich unter Einwirkung von Feuchtigkeit sind die Farben mitunter stark verblaßt. Da die zum Teil sehr differenzierte Farbgebung auch der Kennzeichnung unterschiedlicher Sachverhalte dient, kann die Aussagekraft der Blätter beeinträchtigt sein. Die 1971 durchgeführte Restaurierung brachte in dieser Hinsicht keine Besserung, stellte aber sicher, daß alle Blätter in ihrem Bestand gefestigt wurden und benutzbar sind. Die Ergebnisse seiner Grundstücksaufnahmen legte Johannes Müller außer in den Karten in von ihm sogenannten Meßprotokollen nieder. Die Gliederung folgt dabei nicht dem Numerus Currens der Parzellen wie in modernen Katastern, vielmehr urbarmäßig den Hof- oder sonstigen Gutseinheiten. Alle einem Hof- oder Gutsinhaber zugehörigen Parzellen werden aufeinanderfolgend beschrieben, unter Inkaufnahme springender Parzellennummern. Offenbar kam es der klösterlichen Güterverwaltung in erster Linie darauf an, von der Beschreibung im Protokoll ausgehen zu können und danach die Lage und Begrenzung der Parzellen auf der Karte zu ermitteln. Keines der Kartenblätter ist signiert, die Mehrzahl entbehrt auch der Datierung. Dank der Tatsache, daß in einigen Meßprotokollen Johannes Müller sich nicht nur als verantwortlicher Feldmesser, sondern auch als derjenige erwähnt, der das Protokoll eigenhändig geschrieben hat, bot sich die Möglichkeit, durch Schriftvergleich den darstellerischen Anteil Müllers an den Karten zu ermitteln. Dabei zeigte sich, wie oben bereits dargelegt, daß zwei Reinzeichnungen ganz einer zweiten Hand zuzuweisen sind und daß bei fünf weiteren Blättern insbesondere die künstlerische Ausschmückung von dieser zweiten Hand gestaltet und gezeichnet wurde. In allen Fällen gelang es, die Entstehungszeit der nicht datierten Blätter schlüssig zu ermitteln. Wo die Meßprotokolle das Jahr der Vermessung nennen, wurde angenommen, daß die kartographische Ausarbeitung im selben Jahr erfolgte. Boten die Meßprotokolle keinen Anhaltspunkt, konnten ersatzweise Urbare der Jahre 1780-1783 (H 236 Nr. 101-146) herangezogen werden. In der Regel nennen sie die Vermessung Johann Müllers mitsamt der Jahresangabe in ihrer Einleitung. Eine dritte Quelle, die zeitliche Einordnungen ermöglichte, stellten Klosterrechnungen der Jahre 1750, 1751 und 1753 dar (B 551 Bde. 100-102). Aus den genannten Quellen, die alle im Hauptstaatsarchiv verwahrt werden, ließ sich die Chronologie der Vermessung aufstellen.
Das der Vermessung zugrundegelegte Maß war der Nürnberger Reichsschuh. Der Hinweis ergibt sich aus der als erstes Blatt gefertigten Karte betreffend Wilsingen (Nr. 20). Zehn solcher Schuh bildeten in Zwiefalten eine Rute. Auf der Wilsinger Karte findet sich auch eine zeichnerische Darstellung der natürlichen Länge des verwendeten Vermessungsschuh, der danach 30,89 cm hielt. Dank dieser Wiedergabe unterliegt die Umrechnung in das metrische System keinem Zweifel und ist ohne sonstige Hilfsmittel möglich. Sie ergibt für die meisten Karten einen Maßstab von etwa 1 : 4200 bis 1 : 4300. Nur das Blatt über die kleine Gemarkung Goßenzugen weicht davon ab und weist mit 1 : 2100 einen doppelt so großen Maßstab auf. Für einige Orte - es handelt sich um Zell, Mörsingen, Upflamör und Aichstetten (Nr. 22, 13, 19 und 3) - sind Konzepte erhalten. Diese Konzepte sind nicht nur als Vorstufe der Reinzeichnungen von Interesse. Sie dienten im Jahr 1764 als Kartengrundlage für die Kennzeichnung der Grundstücke nach Güteklassen. So bieten diese Blätter zusätzliche, über den ursprünglichen Zweck hinausgehende Informationen. Konzepte der übrigen Karten liegen nicht vor. Es bleibt offen, ob weitere oder alle der ursprünglich wohl vorhandenen Konzepte für Güteklassenkennzeichnungen herangezogen wurden oder nicht.
2. Naturalabgaben aus den Zwiefalter Klosterorten an das Kloster. Ein thematisches Kartenwerk aus de: Die in den Jahren 1748-1755 entstandenen Flurkarten bildeten die Grundlage für einen Atlas zur Kennzeichnung von Art und Höhe der Getreideabgaben aus bäuerlichen Gütern in den Orten des Klosterterritoriums, gefertigt von Pater Placidus Wescher (Nr. 24). Der Band ergänzt die Lagerbuchserie aus den Jahren 1780-1783 (H 236 Nr. 101-146). Die Serie ist das Ergebnis einer Renovation, deren Leitung ebenfalls Pater Wescher oblag. Wescher stammte aus Gensenweiler, einem Ort des Klosters Schussenried, etwa 5 km östlich von diesem gelegen, wo er am 21. September 1710 geboren wurde. Im Alter von 88 Jahren starb er in Zwiefalten am 29. Januar 1799 als Senior der damals im Kloster lebenden Konventualen. Der Zwiefalter Nekrolog, dem diese Daten zu entnehmen sind (B 551 Hs. lli Bl. 4v), rühmt ihn als herausragenden Mathematiker. Zeit seines Lebens habe er sich mit ökonomischen Angelegenheiten befaßt. In einem umfangreichen Werk (ingenti...compendio) habe er die Besitzungen beschrieben, der Renovation unterzogen, gezeichnet und in sorgfältigst gefertigten Karten dargestellt. Streng am Rechten festhaltend (recti tenacissimus) habe er mittels dieser Karten die jährlich fälligen Abgaben erfaßt und damit einen Atlas Zwiefaltens und seines Herrschaftsbereichs erstellt. Diese Sätze zielen zweifellos auf die erwähnte Lagerbuchserie und das sie ergänzende Kartenwerk. Sie zeigen die Wertschätzung, die das Kloster ihnen und ihrem Autor zollte.
3. Ordnung und Verzeichnung: Der Bestand weist die dargestellten zwei Komplexe auf, zum einen Einzelkarten aus der grundlegenden Vermessung und Kartierung in den Jahren 1748-1755, zum andern das auf ihnen fußende Kartenwerk von 1783 über die Struktur der bäuerlichen Naturalabgaben. Die Verzeichnung des Einzelstücks folgt im wesentlichen den "Richtlinien zur Inventarisierung handgezeichneter Karten und Pläne", die von einem von der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg benannten Ausschuß unter Vorsitz von Professor Ruthardt Oehme 1963/64 aufgestellt worden sind und seitdem im Hauptstaatsarchiv Stuttgart beachtet werden. Auf ein geographisches Stichwort (Orts- oder sonstiger Gebietsbetreff mit heutiger Gemeinde- und Kreiszugehörigkeit) folgen: 1. Titel 2. Zeit und Ort der Entstehung 3. Verfasser, Zeichner und andere an der Entstehung beteiligte Personen 4. Maßstab, mit errechneter oder anhand moderner Karte ermittelter, auf volle Hunderte ab- oder aufgerundeter Bruchzahl in eckigen Klammern 5. Karten- und Blattgröße in cm Höhe x Breite 6. Orientierung 7. Hinweis auf Charakter einer Inselkarte 8. Zeichnungsträger und Erhaltungszustand 9. Entstehungsstufe (wenn nicht Ausfertigung) 10. Ausführungstechnik 11. Karteninhalt und Darstellungsweise 12. Hinweise auf zugehörige Archivalien, auf die Provenienz und frühere Archivsignaturen sowie sonstige Bemerkungen. Die Titelaufnahmen wurden chronologisch nach den Entstehungsjahren der einzelnen Karten geordnet. So dokumentiert bereits die Gliederung den zu vermutenden zeitlichen Ablauf der Vermessungs- und Kartierungsarbeiten. Der Bestand umfasst 23 Einzelblätter (Nr. 1-23) sowie 84 eingebundene Kartenblätter (Nr. 24), zusammen 107 Blätter mit kartographischer Darstellung. Stuttgart, im Dezember 1992 Dr. Margareta Bull-Reichenmiller Nachtrag: Als N 40 Nr. 25 konnte die verloren geglaubte, jedoch unter unverzeichneten Blättern neuwürttembergischer Provenienz aus N 70 bzw. N 11 aufgetauchte Karte über Huldstetten und Geisingen angefügt werden. Der Bestand umfasst danach 24 Einzelblätter (Nr. 1-23 und 25) sowie 84 eingebundene Kartenblätter (Nr. 24), insgesamt 108 Blätter mit kartographischer Darstellung. Stuttgart, im Februar 1995 Dr. Margareta Bull-Reichenmiller
24 Karten, 1 geb. Kartenwerk (84 Bl.)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:39 PM CET