Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Otto von Schupf und dessen Ehefrau Margarethe von Waldeck mit ihren Gütern für 10 Jahre in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht, oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, namentlich zu Kreuznach und in der Grafschaft [Sponheim], um Beachtung und Umsetzung an. Für den Schirm sollen die Empfänger jährlich zu Martini [11.11.] 2 Gulden Schirmgeld geben und an die Kanzlei zu Heidelberg reichen.