Gerdt Herdynck bekennt, als Vormund seines Bruders Heinrichs Sohnes Johann, von Ermgardt Schenckinck, Äbtissin des Stifts Überwasser zu Münster, mit dem Erbe Credinck und drei dazu gehörigen Kotstäten im Kirchspiel Everswinkel, und der Benthove im Kirchspiel Belen, zu Dienstmannes- Rechte, belehnt zu sein. 1541, Sonnabends nach Laurentii

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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