Konrad von Böckingen (Beckingen), Kirchherr von Böckingen (Beckingen), stellt über sein Bürgerrecht zu Heilbronn (Heilprunn) und über die Besteuerung seiner Güter, insbesondere seines eigenen Sechsteils am Böckinger Zehnten, seines Hauses mit Garten etc. einen Revers aus.