Papst Innozenz VIII. befreit den Dekan u. die Kanoniker der Freisinger Kirche von allen eventuellen Kirchenstrafen (denen sie in ihrem Widerstand gegen päpstliche Mandate wegen des Bezugs der Pfründe durch den Domherrn u. herzogl. Rat Johannes Newnhauser verfallen sein könnten) u. bestätigt neuerdings unter Widerrufung des von Papst Sixtus IV. Herzog Albrecht IV. gewährten Indults vom 21. Oktober 1483 u. seines Mandats vom 6. März 1489 das von Papst Innozenz IV. der Freisinger Kirche gewährte Privileg; S: Papst Innozenz VIII.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv