Jörg Rietmüller, B. zu Waiblingen, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen harter Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten von Herzogin Sabine von Württemberg und anderer begnadigt, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keine Wehr mehr zu tragen, ohne besondere Erlaubnis keine offenen Zechen und Gesellschaften zu besuchen sowie sich wohl und gehorsam zu verhalten.