Althans Haidlin, vormals sesshaft zu Thomashardt, zu Schorndorf gef., weil er einen Dachs, einen Fuchs und ein wild im Geiger und einen Wolf im Hegenacher Gehölz, zum Schorndorfer Forst gehörig, geschossen hatte, jedoch angesichts seines Alters und seiner großen Armut der Strafe überhoben und mit der Auflage freigelassen, sein Leben lang keine Büchse oder Zielbüchse zu besitzen, alles Wildbretschießen im Fürstentum Württemberg und dessen Forsten zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein besonderes Augenmerk zu haben, nimmt diese Artikel an und schwört U.