Friedrich Ringelin und Jos Überlin, beide aus Gerlingen, wegen Totschlags des Hans Mütschelin aus Gerlingen außer Landes geflohen, jedoch auf Fürbitte und unter der Bedingung wieder eingelassen, Abtrag zu tun und eine bestimmte Summer zu bezahlen, versprechen dem Leonberger Vogt, dass jeder 20 fl zahle, die erste Hälfte auf Georgii, die andere auf Martini und schwören U. Ringelin setzt seinen Bruder als Bürgen ein, der im Fall der Übertretung dieser Verschreibung mit 20 fl für ihn einsteht, während Überlin für sich selbst mit einem Morgen Acker, zu Gerlingen im Steckach gelegen - Anstößer: Hans Appenzeller und Adam Mütschelin - bürgt. Bürge für Ringelin: Mathis Ringelin

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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