Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft das Schloss Hornberg mit dem Dorf Neckarzimmern und summarisch aufgelistetem Zugehör an Neidhart Horneck von Hornberg und Ulrich von Flehingen für 4.000 Gulden und quittiert den beiden die Auszahlung. Zuvor war das Schloss der Agnes Schelmin, Ehefrau des Ritters Simon von Balzhofen, als Wittum - verspätet und erst nach seiner erbetenen Intervention als Landesherr - zugestellt worden. Aufgrund der hohen Kosten und zum Nutzen besagter Agnes geschah dann der Verkauf. Mit dem Verkauf gehen folgende Abmachungen einher: [1.] die Käufer sollen Schloss und Zugehör wie ihre Erblehensgüter besitzen und gebrauchen; [2.] Philipp soll die Käufer wie seine Landsassen schützen und setzt sie in ihre Rechte etc. ein; [3.] Philipp verteidigt sie gegen Rechtsansprüche des Lutz Schott; [4.] einer von beiden Käufern soll vom Speyrer Bischof als Lehensmann aufgenommen werden, da Hornberg Speyrer Lehen ist; [5.] das Schloss darf nicht gegen den Pfalzgrafen genutzt werden; [6.] das Schloss darf nicht an jemanden außerhalb des Fürstentums verkauft werden und falls doch, nur unter der Verpflichtung, dass die Käufer niemanden der Pfalz schädigen; [7.] binnen zwei Jahren können der Pfalzgraf oder seine Erben das Schloss für 4.000 Gulden selbst auslösen.