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Ablösung von Baulasten an den kirchlichen Gebäuden
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Enthält v.a.:
- Auseinandersetzung um die Kostenträgerschaft mit der oettingen-wallersteinschen Standesherrschaft
- Abrechnung von Reparatur-, Brandversicherungs- und Prozesskosten
- Festlegung der Ablösungssumme
- Verwaltung des Ablösungskapitals und des damit eingerichteten Baufonds
Darin:
Bote vom Härtsfeld. Amts- und Intelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Neresheim (Nr. 61, 1. August 1863)