Schuldbekenntnis des Andres Schmitt, Bürger und Gerichtsschöffe zu Neumühl, gegenüber der Kirchenschaffnei zu Willstätt über 13 Pfund, den Kaufpreis für beschriebene, vom Heiligenfonds zu Willstätt erworbene Feldgüter, die er mit jährlich 13 Schillingen zu verzinsen verspricht.