Kuno, Junggraf zu Manderscheid, Graf zu Blankenheim, Herr zu Kronenburg und zu Neuerburg, gibt bekannt, daß sein verstorbener Schwager Graf Wilhelm von Virneburg Nikolaus (Claese) von Mertloch dem Jüngeren und dem Wirich Most von Mülheim (Moelhem) eine Schuldverschreibung über 200 Gulden gegeben hat. Der Aussteller sagt Claes von Mertloch oder dem Inhaber der Urkunde für dessen Anteil von 100 Gulden gut, den Gulden zu 24 Weißpfennig gerechnet, in der Münze, die in Trier gängig ist. Er weist seinen Kellner zu Manderscheid und dessen Nachfolger an, bis zum ausdrücklichen Widerruf dem Gläubiger alle Jahre am St. Walpurgistag (Mai 1) oder innerhalb von 16 Tagen danach 6 Gulden zu Manderscheid gegen Quittung zu zahlen. Es steht dem Aussteller oder seinen Erben und Nachkommen frei, die sechs Gulden jederzeit gegen 100 Gulden abzulösen, wonach die Rente auch nicht mehr gezahlt werden soll. Sr.: Ausst. und auf seine Bitten hin sein Vater Dietrich Graf zu Manderscheid. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 1 besch. - Rv.