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Stiftungsurkunde
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Vor Bürgermeister und Rat der Stadt Münster erscheinen Rotger Ossnabrugh, Lambert Holthuiß und Henrich Frien, Mitratsverwandte, die von der Matrone N. Belholtz nach ihrem Testament eine gewisse Summe Geldes erhalten haben, um sie in Form einer beständigen Fundation zum Nutzen armer Studenten in Renten anzulegen. Das Geld wurde bereits wie folgt angelegt: - eine auf Lichtmess fällige Rente von 15 Goldgulden von dem edlen Rodolph von Schonebeck zum Nienberge, gekauft für 300 Goldgulden Hauptsumme - eine auf Assumptionis Mariae fällige Rente von 5 Reichstalern von Herman Schenckingh zur Wieck, gekauft für 100 Reichstaler Hauptsumme - eine Rente von 5 Reichstalern von Jaspar Smisinck zum Harkotten, gekauft für 100 Reichstaler Hauptsumme - eine auf Lamberti fällige Rente von 6 Reichstalern von Henrich von Asscheberch zu Bottendorpff, gekauft für 100 Reichstaler Hauptsumme - eine am Festtag des Apostels Thomas fällige Rente von 12 Reichstalern von Herman Herde dem Gruther, gekauft für 200 Reichstalern Hauptsumme Das so angelegte Kapital (300 Goldgulden zu 15 Goldgulden Pension, 500 Reichstaler zu 26 Reichstalern Pension) haben in den Jahren 1583/84/85 bereits Profit abgeworfen, nämlich 45 Goldgulden und 64 Reichstaler, die wiederum in Renten angelegt wurden, sodass die Stiftung nun also jährliche Einkünfte von 51 Reichstalern hat. Davon sollen fünf arme Studenten "zu Vortsetzungh jhrer Leher" jeweils 10 Reichstaler erhalten, sofern diese nur "alhir Burgers Kinder vnd von echten rechten Elteren ehelich geporen sein vnd wegen jhrer Armut oder Vnuermugenheit kein ander Underhalt noch Steur habenn, jhr studia oder Lher zu continuiren". zudem sollen sie "guides Hoffen, Verstandes vnd züchtigen erbaren Lebens vnd zum weinigsten quinta classis" sein. Die Aufsicht über die Stiftung erhält der Rat. Die unterstützten Studenten sollen vor ihren Lehrern (Preceptoren) und "fürweseren testimoniales oder kundtschafft breue" jährlich auf Ostern Rechenschaft darüber ablegen, wie sie sich während des Bezugs dieser Zusteuer "in ihren Leben, Leher, Handell und Wandell verhalten haben". Unterstützt werden sollen sie "vnangesehen, ob sie alhir zu Munster oder jn anderen außlendischen Scholen oder Vniuersiteten sich verhalten". Doch sollen sie in "herprachter catholischer religion" leben. Sollten sie sich aber "widderstennigh, vnfleissigh oder sunst anders wie obgemelt anstellen, die Schole verlaissen vnd ein Handtwerck lheren oder sunst mit einem andern oder beßern Steur, Praebenden oder Condition versehen" werden - was zu beurteilen im Ermessen des Rates liegt - dann soll ihnen die jährliche Unterstützung entzogen werden. Stadtsekretsiegel.
Sekretsiegel der Stadt beschädigt.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.