Hans Landolt, Bürger von Regensburg, bekundet für sich und Stefan, Erasem, Haymran und Ursula, seine leiblichen Kinder, von denen einige nicht bey lannde und andere noch minderjährig seien, dass Abt Konrad von St. Emmeram die Hofstatt in Regensburg im Vitusbach gegenüber der Kapelle Heiligkreuz, die zum Kammeramt des Klosters gehört und die zuletzt der verstorbene Ulrich Scheyringer, Bürger von Regensburg, und dessen Kinder innehatten, nun ihnen als Leibgeding gegen einen jährlichen Zins an das Kammeramt des Klosters verliehen hat. S: Lienhard Grafenreuter, Schultheiß von Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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