Hans Lutz der Schneider zu Olzreute schwört Urfehde, nachdem er wegen "ungeschicklichheit" und hohen Frevels in das Gefängnis des Abts von Schussenried gekommen war. Auf Bitte von Prior und Konvent sowie Bürgermeister und Rat von Saulgau ("Sulgen") wurde er von Kaspar Kaiser ("Kheyssern"), Vogt zu Schussenried, entlassen. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, ein Jahr lang kein Messer tragen und offene Zechen bzw. Gesellschaften auf Hochzeiten, Kirchweihen oder ähnlichem meiden. Er wird auch keine Verschwörung gegen die Herrschaft anzetteln. Als Bürgen für eine Strafe von 100 fl in Gold bei Zuwiderhandlung stellt er Georg Depfenhart zu Steinhausen, Hans Brugel von Roppertsweiler, Hans Hais und andere von Olzreute, Ulrich Depfenhart von Wautenweiler (=Wattenweiler?), Jakob Geßler und andere von Geinsemwyler (=Gensenweiler), alles Nachbarn und Verwandte des Ausstellers. Verstößt er gegen seinen Eid, ist er ein rechtloser, meineidiger Mann und Übeltäter, gegen den man ohne gerichtliches Verfahren vorgehen kann. Die Bürgen sind von der Bürgschaftsleistung frei, wenn er wieder ins Gefängnis des Vogts kommt.
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Hans Lutz der Schneider zu Olzreute schwört Urfehde, nachdem er wegen "ungeschicklichheit" und hohen Frevels in das Gefängnis des Abts von Schussenried gekommen war. Auf Bitte von Prior und Konvent sowie Bürgermeister und Rat von Saulgau ("Sulgen") wurde er von Kaspar Kaiser ("Kheyssern"), Vogt zu Schussenried, entlassen. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, ein Jahr lang kein Messer tragen und offene Zechen bzw. Gesellschaften auf Hochzeiten, Kirchweihen oder ähnlichem meiden. Er wird auch keine Verschwörung gegen die Herrschaft anzetteln. Als Bürgen für eine Strafe von 100 fl in Gold bei Zuwiderhandlung stellt er Georg Depfenhart zu Steinhausen, Hans Brugel von Roppertsweiler, Hans Hais und andere von Olzreute, Ulrich Depfenhart von Wautenweiler (=Wattenweiler?), Jakob Geßler und andere von Geinsemwyler (=Gensenweiler), alles Nachbarn und Verwandte des Ausstellers. Verstößt er gegen seinen Eid, ist er ein rechtloser, meineidiger Mann und Übeltäter, gegen den man ohne gerichtliches Verfahren vorgehen kann. Die Bürgen sind von der Bürgschaftsleistung frei, wenn er wieder ins Gefängnis des Vogts kommt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 943
B 522 II U 0852
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1530 Februar 23 (uff mitwochen vor sant Mathis des heylgen apostels und zwelfbotten tag)
30 x 43,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Lutz der Schneider zu Olzreute
Empfänger: Abt von Schussenried
Siegler: Hans Eggst, Bürger und des Rats zu Saulgau, Georg Egloff, alter Bürgermeister daselbst, Daniel Buckenhew und Marquard Eggart, beide Bürgermeister zu Buchhorn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 S., abg.
Empfänger: Abt von Schussenried
Siegler: Hans Eggst, Bürger und des Rats zu Saulgau, Georg Egloff, alter Bürgermeister daselbst, Daniel Buckenhew und Marquard Eggart, beide Bürgermeister zu Buchhorn
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 S., abg.
Brugel, Hans
Buckenhew, Daniel, Bürgermeister
Depfenhart, Georg
Depfenhart, Ulrich
Eggart, Marquard, Bürgermeister
Eggst, Hans
Egloff, Georg; Bürgermeister, um 1503-1530
Geßler, Jakob
Hais, Hans
Kaiser, Kaspar, Vogt
Lutz, Hans
Schussenried, Abt
Bad Saulgau SIG; Bürgermeister und Rat
Bad Saulgau SIG; Bürgermeister
Bad Saulgau SIG; Einwohner
Bad Saulgau SIG; Ratsmitglieder
Bad Schussenried BC; Kloster, Prior und Konvent
Bad Schussenried BC; Kloster, Vogt
Buchhorn = Friedrichshafen FN; Bürgermeister
Geinsemwyler s. Gensenweiler
Gensenweiler : Winterstettendorf, Ingoldingen BC; Einwohner
Olzreute : Bad Schussenried BC; Einwohner
Roppertsweiler : Bad Schussenried BC; Einwohner
Steinhausen : Bad Schussenried BC; Einwohner
Wattenweiler : Winterstettendorf, Ingoldingen BC; Einwohner
Wautenweiler = Wattenweiler : Winterstettendorf, Ingoldingen BC
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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