Hans Lutz der Schneider zu Olzreute schwört Urfehde, nachdem er wegen "ungeschicklichheit" und hohen Frevels in das Gefängnis des Abts von Schussenried gekommen war. Auf Bitte von Prior und Konvent sowie Bürgermeister und Rat von Saulgau ("Sulgen") wurde er von Kaspar Kaiser ("Kheyssern"), Vogt zu Schussenried, entlassen. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, ein Jahr lang kein Messer tragen und offene Zechen bzw. Gesellschaften auf Hochzeiten, Kirchweihen oder ähnlichem meiden. Er wird auch keine Verschwörung gegen die Herrschaft anzetteln. Als Bürgen für eine Strafe von 100 fl in Gold bei Zuwiderhandlung stellt er Georg Depfenhart zu Steinhausen, Hans Brugel von Roppertsweiler, Hans Hais und andere von Olzreute, Ulrich Depfenhart von Wautenweiler (=Wattenweiler?), Jakob Geßler und andere von Geinsemwyler (=Gensenweiler), alles Nachbarn und Verwandte des Ausstellers. Verstößt er gegen seinen Eid, ist er ein rechtloser, meineidiger Mann und Übeltäter, gegen den man ohne gerichtliches Verfahren vorgehen kann. Die Bürgen sind von der Bürgschaftsleistung frei, wenn er wieder ins Gefängnis des Vogts kommt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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