Kurfürst Philipp von der Pfalz holt die Zustimmung der Ritter Hans von Hirschhorn und Hans Landschad als Vormunde von [Christoph von Trotha (Tratt), Sohn des] Hans von Trotha (Drait) (+) zu einem Vertrag mit dem Stift Weißenburg ein, mit dem er die Auseinandersetzung mit dem Stift beendet hat. Sollte ein Artikel des Vertrags den Vormunden oder Christoph Schaden bringen und der Pfalzgraf dies dem Stift zustehen, soll der Pfalzgraf binnen einen halben Jahres nach Datum dieses Briefs einen Tag mit Bewilligung der Vormunde ansetzen zur gütlichen Einigung ansetzen und dazu folgende Räte hinzuziehen: den Dompropst und Dekan zu Speyer, den Ritter Friedrich von Dalberg, den Marschall Philipp von Kronberg, Johann von Eltz, Dieter von Dalberg (Thalberg), Jakob von Fleckenstein und Philipp Forstmeister, wobei einer mehr oder weniger kein Hindernis darstellt. Wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt, sollen die Räte entscheiden. Der Pfalzgraf will diesen Spruch oder die Billigung unverzüglich ausführen, sollte dies nicht geschehen und dadurch den Vormunden oder Christoph Schaden entstehen, so will der Pfalzgraf dies ersetzen und sie schadlos halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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