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Der Landvogt der Niederlausitz, Albrecht Schlick, Graf von Passaun, sichert der Stadt Guben das Vorkaufsrecht an den Äckern und dem Vorwerk des Jungfrauenklosters vor Guben, falls dieses eingeht, nachdem die Stadt bereits früher durch einen vom Landvogt aufgerichteten und vom König bestätigten Vertrag verlangt, dass ihr die Güter des Klosters wieder zufallen sollten, "die sonst vor alters auch zu der pfarr zu Guben gehorig gewesen". Datum: "Geben zu Guben am Sontage nach Viti nach Cristi unsers heilands gpurt im fuenfftzehenhundertt und fuenfftzigisten iar."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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