König Sigismund erteilt Grafen Hans zu Wertheim und seinen Erben ein Privileg, wonach niemand in der Grafschaft ohne Einwilligung des Grafen einen "burglichen oder statlichen" Bau errichten darf. Ausgenommen ist das Dorf Neubrunn (Newenbrunne) im Bistum Würzburg, weil dort der Deutschordensmeister für Herzog Hanns von Bayern, der daselbst an Königs statt zu Gerichte saß, durch einen Gerichtsbrief Rechte hat, die ihm und dem Orden verbleiben sollen. Auf Zuwiderhandlungen steht eine Buße von 20 M. lötigen Goldes, halb an die königliche und des Reiches Kammer, halb an den Grafen zu Wertheim zahlbar.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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