Papst Innozenz X. überträgt in allen Fällen, in denen der Jahrtag des hl. Norbert nicht auf einen Sonntag oder auf ein festum de praecepto fällt, den den Klöstern des Prämonstratenserordens für diesen Tag gewährten Ablaß auf den dem hl. Norbertstage folgenden Sonntage. Vgl. 1651 Mai 2.