König Friedrich III. zitiert den Ruger von Hersprugk, der mit anderen Urteilssprechern des Landgerichtes zu Sulzbach gegen die Freiheiten der Stadt Nürnberg den Hannsen Beheim und andere Nürnbergische Untertanen zu Ottenseß vor das Landgericht geladen hatte, vor den nächsten Hofgerichtstag.

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Staatsarchiv Nürnberg
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