Graf Konrad zu Freiburg überläßt mit Willen und Zustimmung (mit willen vnd gewellen) auf Bitten des Ritters Johannes Bock von Kolbenstein den geistlichen Frauen in der Klause zu Oberndorf bei Oberkirch das Gut zu Bechelin bei Bottenau, das Johannes Bock bisher von ihm und seinen Vorfahren zu Lehen hatte, zu einem rechten Seelgeräte. Das Gut umfasst 2 Joch Reben zu Bechelin und genannte Gülten, nämlich 11 Schilling Pfennige, 7 Kappen, 9 Hühner, 50 Eiern, 2 Viertel Roggen und 4 Sester Hafer.