Bürgermeister und Ratmänner zu Rendsburg bekunden, dass Margarete Breyden, Witwe des Knappen Wulf Rixstorp, mit Zustimmung des Herman Brun und Detlef Surkob, Bürger zu Rendsburg, vor ihnen aufgelassen hat ihr Haus in der Neustadt zu Rendsburg dem Knappen Otto Splite, Sohn des Hartich Splite und seinen Erben mit der Bestimmung, dass Otto Splite genannter Margarete, solange sie lebt, Wohnung, Kost und Unterhalt gewähren soll. Stirbt genannte Margarete vor Otto Splite, so sollen er und seine Erben das Haus behalten, stirbt dagegen Otto Splite vor genannter Margarete, so soll Haus und Erbe wieder an diese fallen

Show full title
Stadtarchiv Rendsburg
Data provider's object view
Loading...