Kläger: Domkapitel zu Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Hermann von der Becke, Probst des Alten Klosters in Buxtehude, für seinen Sohn Johann Adolf, nach dessen Tod für seinen Sohn Hermann (Kläger) sowie der Erzbischof von Bremen und der bremische Fiskal (Nebenkläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Bezahlung einer Strafe von 500 Goldgulden durch die Kläger aus einem Streit zwischen den Parteien die Besetzung einer Kanonikats-Präende, die vom Bremer Erzbischof auf Grund seines Rechtes der ersten Bitten dem Sohn des Beklagten zugesprochen worden war

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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