Jörg Metzger d.J. aus Welzheim, unter dem Verdacht der Beteiligung an einer Meuterei zu Schorndorf in der Fronfeste daselbst gef., deswegen vor dem Stadtgericht Schorndorf peinlich angeklagt und nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, eine Verschreibung zu errichten und darin zu versprechen, das Fürstentum Württemberg unverzüglich und auf dem nächsten Wege zu verlassen und es sein Leben lang nicht mehr zu betreten, gelobt unter Eid, diese Urteilsartikel zu befolgen und schwört U. Metzger, der als gemeiner Knecht und Hakenschütze bei einem der beiden zu Schorndorf in Besatzung liegenden deutschen Landsknechtsfähnlein des Kaisers unter dem Kommando des Hauptmanns Martins von Engl gedient hatte, verdächtig, sich an der Meuterei beteiligt zu haben, die beim Abzug aus der Festung unter den Knechten gegen den Obersten Cornelio von Esch, die beiden Hauptleute und andere Befehlshaber, auch gegen gemeine Bürgerschaft zu Schorndorf ausbrach, wobei etlichen ehrlichen Schorndorfer Bürgern die Fensterscheiben eingeschlagen wurden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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