Bartholomeus de Maraschis, Bischof von Città di Castello (civitas castelli), Generalthesaurar und Legat de latere Papst Sixtus' IV. für Deutschland, löst Abt Johannes von St. Emmeram auf dessen Bitten von den möglichen Kirchenstrafen (censuris), die dieser sich durch die mehrjährige Nichtzahlung des für die Exemtion seines Klosters jährlich der Apostolischen Kammer geschuldeten census zugezogen hatte. Der census sei inzwischen durch den Abt vollständig an den päpstlichen Kämmerer Georg von Künsberg (Kindsperger) entrichtet worden. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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