Der münsterische Vogt Wal Bare im Wostenlande und seine Frau Margarethe (Grete) lagen im Streit mit dem Kloster Blankenburg "umb eyn dell landes belegen in den Wostenlande" (vgl. Urk. 1418 Februar 4, Oktober 21, 1434 Februar 27). Da Wal Bare noch Ansprüche zu haben glaubte, so vereinbarten "de edel und walgebaren Antonius grave tho Aldenborch [Anton I., Graf von Oldenburg] und Berend van Oer droste tho Delmenhorst" als Wal Bares Amtmann einen Verhörstag (verhorsz dagh) "an den Ossenberch", wozu die oldenburgischen Räte "by den van der Blankenburg" und der Drost mit Wal Bare erschienen. Die Urkunden wurden vorgelegt, die Jungfern von Blankenburg zahlten zehn Bremer Mark, und Wal Bare verzichtete für sich und seine Erben auf alle Ansprüche auf das Gut. 1531 Juli 24 (Datum et actum anno domini dusent wyffhunderth und eynundertych am avende Jacobi apostoli des groten)
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Der münsterische Vogt Wal Bare im Wostenlande und seine Frau Margarethe (Grete) lagen im Streit mit dem Kloster Blankenburg "umb eyn dell landes belegen in den Wostenlande" (vgl. Urk. 1418 Februar 4, Oktober 21, 1434 Februar 27). Da Wal Bare noch Ansprüche zu haben glaubte, so vereinbarten "de edel und walgebaren Antonius grave tho Aldenborch [Anton I., Graf von Oldenburg] und Berend van Oer droste tho Delmenhorst" als Wal Bares Amtmann einen Verhörstag (verhorsz dagh) "an den Ossenberch", wozu die oldenburgischen Räte "by den van der Blankenburg" und der Drost mit Wal Bare erschienen. Die Urkunden wurden vorgelegt, die Jungfern von Blankenburg zahlten zehn Bremer Mark, und Wal Bare verzichtete für sich und seine Erben auf alle Ansprüche auf das Gut. 1531 Juli 24 (Datum et actum anno domini dusent wyffhunderth und eynundertych am avende Jacobi apostoli des groten)
NLA OL, Best. 23, -3 Urk. Nr. 245
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.3 Dominikanerinnenkloster Blankenburg
- 24.07.1531
Enthält: Ausfertigung; mnd.; Pergament, 19 x 42 cm; Plica: cm. - Siegel: ja; Anzahl 1 (das Siegel Wal Bares an; Rundsiegel mit Wappen (schreitender Bär); an Pergamentpressel anhängend); 4 cm. - Beilagen: ja. - Druck: OUB 4, Nr. 860 (Regest und Teilabschrift). - Abschrift: Leverkus, Urkundenbuch Blankenburg (Slg 80, Best. 296 Nr. 6), S. 573ff.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:09 MESZ