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Dechantin Elisabeth von Ulft und das Kapitel zu Bedbur verleihen den Eheleuten Johann Goessens und Gertrud Slegers je eine Hand von ihrer Katstätte im Xantenschen Broich für einen Zins von jährlich 1 Malter Gerste und drei Hühnern (fol. 79)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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